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Kennzeichnung von Geschenkverpackungen

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Kennzeichnung von Geschenkverpackungen

Frage

Wo müssen die Pflichtangaben für Lebensmittel stehen, wenn diese mehrfach verpackt sind oder im Set angeboten werden? Bei verpackten Lebensmitteln wie Milch im Karton oder Riegel in der Verpackung ist dies ja eindeutig – dann erfolgt die Kennzeichnung auf der Verpackung. Was ist, wenn verschiedene verpackte und gekennzeichnete Lebensmittel in einem Set angeboten werden (z.B. Geschenkboxen, Tasting-Sets)? Wenn ich diese online erwerbe, sehe ich ja die Kennzeichnung online und nach Öffnen der Geschenkbox sehe ich den Inhalt und die einzelnen Produkte und ihre Kennzeichnung. Muss diese "Umverpackung" auch ein Etikett haben oder Mindestanforderungen? Aus welcher Gesetzgebung ergibt sich dies?
Oder ist die Kennzeichnung ausreichend durch die Online-Kennzeichnung und die Kennzeichnung am Produkt selbst – und die Setverpackung/Geschenkverpackung ist irrelevant?

Antwort

Verpflichtende Informationen über Lebensmittel müssen vor dem Abschluss des Kaufvertrags, aber auch bei der Lieferung verfügbar sein. Wenn eine offene Geschenkbox ausschließlich online verkauft wird, könnte es daher ausreichend sein, wenn die Pflichtinformationen sowohl online erhältlich als auch auf den Einzelverpackungen aufgedruckt ist. Bei einer geschlossenen Geschenkverpackung hingegen sollten die Informationen auch außen aufgedruckt sein.  
Grundsätzlich müssen Pflichtinformationen auf verpackten Lebensmitteln an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft angebracht werden. In der Regel muss diese Angabe also auf der Verpackung oder dem Etikett stehen, sodass sie lesbar ist, ohne die Verpackung öffnen zu müssen. Das gilt auch für Lebensmittel, die online verkauft werden. 
Eine Geschenkverpackung muss nach Ansicht von Lebensmittelklarheit daher sämtliche Pflichtangaben auf der Umverpackung tragen. Zumindest müssen die Angaben gut lesbar sein, ohne dass die Umverpackung geöffnet werden muss. Das gilt auch für den Online-Verkauf.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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