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Bestrahlte Lebensmittel erkennen

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Bestrahlte Lebensmittel erkennen

Frage

Wie erkenne ich bestrahlte Lebensmittel? Müssen sie ein eigenes Label tragen oder eine andere offensichtliche Kennzeichnung?

Antwort

Mit ionisierender Strahlung behandelte Lebensmittel müssen beispielsweise mit dem Hinweis „bestrahlt“ gekennzeichnet werden. Ein einheitliches Label oder eine Kennzeichnung direkt im Hauptsichtfeld ist jedoch nicht vorgeschrieben. Insgesamt sind in Deutschland nur vereinzelt bestrahlte Lebensmittel zugelassen.

Für die meisten Lebensmittel ist in Deutschland der Einsatz ionisierender Strahlung verboten. Ausnahmen sind in der Lebensmittelbestrahlungsverordnung geregelt. Danach dürfen getrocknete, aromatische Kräuter und Gewürze mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen behandelt werden.

In einigen anderen EU-Ländern ist eine Bestrahlung bei weiteren Lebensmittelgruppen zugelassen. So erlauben beispielsweise Belgien, Tschechien und Frankreich die Bestrahlung von Geflügelfleisch. Diese Lebensmittel können in Deutschland nur mittels einer Allgemeinverfügung in Verkehr gebracht werden. Erteilt wurde diese bisher nur für Frischkäsezubereitung mit bestrahlten Gewürzen, tiefgefrorene, bestrahlte Froschschenkel und bestrahlten Invertflüssigzucker.

Laut Lebensmittelinformationsverordnung müssen Lebensmittel, die mit ionisierender Strahlung behandelt wurden, durch die Angaben „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet werden. Dies gilt sowohl für lose als auch verpackte Ware oder Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung. Werden beispielsweise bestrahlte Kräuter und Gewürze als Zutat in einem verpackten Lebensmittel verwendet, erfolgt die Kennzeichnung in der Zutatenliste. Ein zusätzliches, vorgeschriebenes Label gibt es nicht.

Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) gehört nicht zur ionisierenden Strahlung. Sie ist zur Entkeimung von Trinkwasser, Eiern, der Oberfläche von Obst- und Gemüseerzeugnissen und bei der Lagerung von Hartkäse erlaubt. Auch die Entkeimung der Luft durch ultraviolette Strahlen und die dabei auftretende indirekte Einwirkung auf Lebensmittel ist zugelassen. Eine Kennzeichnungspflicht für diese Arten der Behandlung gibt es nicht.

Zudem kann UV-Strahlung eingesetzt werden, um die Bildung von Vitamin D₂ (Ergocalciferol) in Lebensmitteln anzuregen. So behandelte Produkte fallen jedoch unter die Verordnung über neuartige Lebensmittel und brauchen eine Zulassung. Bereits zugelassen sind UV-behandelte Pilze, Brot, Bäckerhefe und Milch. All diese Produkte müssen in der Bezeichnung als UV-behandelt gekennzeichnet werden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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