Werbeprospekt mit unzulässigen Gesundheitsversprechen und Verursachung von Angst vor Mangelerscheinungen verboten
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Kurzfassung
In Verbindung mit einer umfassenden Verbraucheraufklärung haben wir die von Ihnen erwähnten Aussagen gemacht, die im Übrigen auf zahlreichen Studien beruhen und zusätzlich durch Dankesschreiben und Erfahrungsberichten von Verwendern bestätigt werden. Die Langversion verweist auf weitere zugelassene EFSA-Claims, sowie eine Studienauswahl zu Vitamin B12, welche Aussagen belegen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die GP Health Produkcts N.V. in Kerkrade/Niederlande am 15.12.2015 wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Werbung abgemahnt. Die Firma hat den Unterlassungsanspruch nicht akzeptiert und der vzbv daraufhin Klage erhoben. Das Landgericht Berlin hat am 24.11.2016 die Verwendung der beanstandeten gesundheitsbezogenen Aussagen für das Nahrungsergänzungsmittel „Dr. Hittich Super Vitamin B12“ untersagt. Nach Auffassung der Richter handelte es sich dabei entweder um gesundheitsbezogene Aussagen, die so nicht in der Liste der Health-Claims-Verordnung enthalten sind oder um solche, die nicht wie erforderlich mit einer zugelassenen Angabe ergänzt wurden.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.