Das ärgert beim Einkauf:

Die Faire Milch

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nicht Verbraucherfreundlich: Art der Milch nicht auf der Schauseite gekennzeichnet
getaeuscht

Im Kühlregal finden Verbraucher normalerweise Lebensmittel mit einer kurzen Haltbarkeit von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen und keine über ein Jahr hinaus haltbaren. Daher sieht sich der Verbraucher verständlicherweise getäuscht, wenn dort Milch steht, die sich nur durch den Blick aufs Kleingedruckte als H-Milch zu erkennen gibt. Alle Anbieter von Milch in Fertigpackungen sollten – wie normalerweise üblich –  auf der Schauseite die Verkehrsbezeichnung und gegebenenfalls das Erhitzungsverfahren kennzeichnen.

Neulich habe ich einen Fehler gemacht und "Die faire Milch" gekauft. Was mich als Verbraucher am meisten ärgert ist, dass es sich um H-Milch handelt, die im Kühlregal steht. Ich hab sogar aufs Datum geachtet, aber nur auf die Tage und nicht den Monat. Es steht nur im Kleingedruckten, dass es H-Milch ist, ich finde das nicht fair dem Verbraucher gegenüber. Zudem möchte keiner, der Milch im Kühlregal kauft, H-Milch trinken. Die, die H-Milch trinken wollen, gehen doch gar nicht erst zum Kühlregal, irgendwie ist da doch die Zielgruppe verfehlt. Scheinbar schmecken viele den Unterschied gar nicht, sonst müsste das Produkt doch ruckzuck pleitegehen.
Herr S. aus Lüdinghausen vom 01.08.2014

Darum geht’s:

Unter dem Namen „Die Faire Milch“ ist in Nordrhein-Westfalen sowie Teilen von Rheinland-Pfalz und Hessen als H-Milch in unterschiedlichen Fettgehaltsstufen im Handel. Auf der Schauseite sind der Produktname, ein Logo, eine stilisierte Kuh und der Fettgehalt in Prozent zu sehen. Die Verkehrsbezeichnung, beispielsweise H-Vollmilch mit 3,8 % Fett, homogenisiert, ultrahocherhitzt, steht auf der Seite des Tetrapacks. Der Verbraucher hat die Milch im Kühlregal vorgefunden und ging daher beim Kauf von Frischmilch aus.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) müssen Fertigpackungen eine Verkehrsbezeichnung tragen. Dabei handelt es sich um eine in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung, eine nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung oder eine Beschreibung des Lebensmittels und erforderlichenfalls seiner Verwendung.
Nach der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung (KonsMilchKV) muss Milch in Fertigpackungen neben weiteren Pflichtkennzeichnungselementen  als Verkehrsbezeichnung die Angabe Vollmilch, teilentrahmte (fettarme) Milch, entrahmte Milch (Magermilch) oder Trinkmilch tragen. In engem, räumlichen Zusammenhang dazu muss die Art der Wärmebehandlung durch „pasteurisiert“ oder „ultrahocherhitzt“ angegeben sein. Die Angabe „ultrahocherhitzt“ erfordert zusätzlich den Buchstaben „H“ in gleicher Größe wie die Angabe der Milchsorte.

Die Platzierung der Verkehrsbezeichnung auf der Milchverpackung ist weder in der LMKV noch in der KonsMilchKV festgelegt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Üblicherweise ist bei Milch in Fertigpackungen auf den ersten Blick, also auf der Schauseite, erkennbar, ob es eine Frischmilch oder eine H-Milch ist und welchen Fettgehalt sie hat. Ebenso üblich ist die Platzierung von Frischmilch im Kühlregal und von H-Milch in ungekühlten Regalen.
Naheliegend erwarten Verbraucher beim Griff ins Kühlregal selbstverständlich eine Frischmilch (etwas 3 Tage oder länger haltbare), insbesondere wenn blickfangmäßig die Angabe H-Milch fehlt.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Verkehrsbezeichnung und das eventuelle Erhitzungsverfahren auf der Schauseite kennzeichnen, um Verwechslungen über die Milchqualität auszuschließen.

Stellungnahme der DFM Vermarktungs GmbH, Grefrath

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Verkehrsbezeichnung ist deutlich auf der Seite der Verpackung zu erkennen. Laut der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist die Kennzeichnung auf der Vorderseite nicht vorgeschrieben. Der Vorwurf einer falschen Platzierung der fairen H-Milch (im Kühlregal) ist nicht gerechtfertigt, da Entscheidungen über die Platzierung der Produkte ausschließlich von den Lebensmittelhändlern selbst getroffen werden.

 

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de