Fragen & Antworten

„Zuckerfreie“ Gemüsebouillon mit Maltodextrin

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„Zuckerfreie“ Gemüsebouillon mit Maltodextrin

Frage 1 

Auf dem Etikett einer Gemüsebouillon ist neben „salzfrei“ auch der Hinweis "zuckerfrei" vermerkt. In der Zutatenliste steht an erster Stelle aber Maltodextrin, das zu den Zuckern zählt und dessen Verstoffwechslung insulinpflichtig ist. Ist das so zulässig?

Frage 2 

Bei meiner Suche nach einer zucker- und Geschmacksverstärkerfreien Gemüsebrühe ist mir neulich eine Gemüsebouillon in die Hand gefallen. Auf dem Etikett wird vermerkt: "Unser Versprechen:... Zuckerfrei". An der ersten Stelle der Zutatenliste steht dann Maltodextrin. In meinen Augen ist das Betrug.

Antwort 

Auch eine Boullion auf Basis von Maltodextrin kann die rechtliche Vorgabe für die Angabe „zuckerfrei“ erfüllen. 
Für die Hinweise „salzfrei“ und „zuckerfrei“ gibt es in der Health-Claims-Verordnung klare rechtliche Vorgaben. 

Die Angabe „salzfrei“ dürfen Anbieter nur dann aufdrucken, wenn das Produkt nicht mehr als 0,005 Gramm Natrium oder 0,0125 Gramm Salz pro 100 Gramm enthält. 

Die Angabe „zuckerfrei“ ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält.

Die Nährwertkennzeichnung bezieht sich bei Brühen meist auf 100 Milliliter, also auf das mit Wasser zubereitete Pulver. Daher ist der Gehalt an Kalorien und Nährstoffen meist niedrig.  

Maltodextrin ist ein Gemisch aus wasserlöslichen Kohlenhydraten. Es besteht aus längeren Zuckerketten sowie – je nach Maltodextrinart – aus einem geringen bis mittleren Anteil an Einfach- und Zweifachzuckern. Nur die im Maltodextrin enthaltenen Einfach- und Zweifachzucker werden in der Nährwerttabelle als „Zucker“ gezählt. Der Zuckeranteil von handelsüblichen Maltodextrinen liegt zwischen 3 und 20 Gramm pro 100 Gramm. Wenn der Anbieter ein zuckerarmes Maltodextrin verwendet, ist es möglich, ein laut Health-Claims-Verordnung „zuckerfreies“ Produkt auf Basis von Maltodextrin herzustellen.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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