Das ärgert beim Einkauf:

Ankerkraut Brathähnchen Gewürz

Der Produktname Brathähnchen-Gewürz weist auf eine Gewürzmischung und kein Gewürzsalz hin.
getaeuscht

Auf der Schauseite nennt der Anbieter das Produkt „Brathähnchen Gewürz“. Erst anhand Rückseite erhalten Verbraucher:innen Informationen über die Zusammensetzung des Produkts und erfahren, dass es sich tatsächlich um ein Gewürzsalz handelt. Die Zutatenliste führt an erster Stelle Salz und nachfolgend verschiedene Gewürze auf, jedoch ohne Mengenangabe. Der Hersteller sollte das Produkt bereits auf der Schauseite als Gewürzsalz bezeichnen. Damit Verbraucher:innen die Zusammensetzung von Gewürzsalzen verschiedener Hersteller vergleichen können, sollte der Anbieter außerdem klar über die Mengenverhältnisse von Salz und Gewürzen informieren.

Ich kenne die Verordnung, dass die Angabe der prozentualen Anteile der sich im Lebensmittel befindlichen Zutaten bei einem Anteil von über 2 % mit dem genauen Prozentanteil angegeben werden müssen [Anmerkung der Redaktion: Die Vorgabe zur Mengenkennzeichnung gilt nur für genannte oder abgebildete Zutaten]. Bei den Produkten der Firma Ankerkraut ist auf KEINEM Produkt eine Angabe über den prozentualen Anteil der Zutaten. Wie kann das sein? Alle anderen Gewürzmischungen im selben Verkaufsgeschäft haben diese Vorgabe genau beachtet
Verbraucher aus Varel vom 05.05.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Bei einem Produkt zum Würzen ist die Information beim Kauf wichtig, dass es sich um ein Gewürzsalz handelt. Um verschiedene Angebote an Gewürzsalzen vergleichen zu können, sollten die Käufer:innen zudem die prozentualen Anteile von Salz und Gewürzen erfahren.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite nennt Ankerkraut das Produkt „Brathähnchen Gewürz - Trockenmarinade für Geflügel“. Auf der Rückseite bezeichnet der Anbieter das Produkt als „Brathähnchen Gewürz – Gewürzsalz für Brathähnchen“. Die Zutatenliste führt ohne Mengenkennzeichnung in absteigender Reihenfolge Meersalz, Paprika edelsüß, Petersilie, Majoran sowie weitere Gewürze auf. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Dieser ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin regelt die LMIV die Angabe zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach ist eine Mengenangabe für die Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
Die „Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten“ beschreiben die Begriffe „Gewürze“, „Gewürzmischung“ und „Gewürzsalz“. Danach sind „Gewürze“ Blüten, Früchte, Knospen, Samen, Rinden, Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln oder Teile davon, meist in getrockneter Form. „Gewürzmischungen“ sind Mischungen, die ausschließlich aus Gewürzen bestehen. Ein als „Gewürzsalz“ bezeichnetes Produkt muss nach den Leitsätzen mindestens 15 Prozent Gewürze und mindestens 40 Prozent Salz enthalten. Leitsätze sind rechtlich nicht verbindlich, sondern dienen als eine Art Sachverständigengutachten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher:innen sollten aus unserer Sicht bereits auf den ersten Blick erfahren, dass es sich um ein Gewürzsalz mit Salz als Hauptzutat handelt und sie sollten die Mengenverhältnisse von Salz und Gewürzen erkennen können. Nur so können sie die Zusammensetzung des Gewürzsalzes beurteilen und mit anderen „Brathähnchen Gewürzen“ vergleichen.

Fazit:

Der Hersteller sollte das Würzmittel bereits auf der Schauseite als Gewürzsalz kennzeichnen und die Mengen an Salz und Gewürzen deklarieren.

 

Stellungnahme der Ankerkraut GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind wir dazu verpflichtet den Verbraucher:innen auf dem Etikett oder an anderer Stelle der Verpackung ausreichend Informationen über das Produkt zur Verfügung zu stellen. Die Verkehrsbezeichnung ist auf all unseren Produkten auf dem Rücketikett und zusätzlich auch auf der jeweiligen Produktseite in unserem Online-Shop direkt unter dem Produktnamen zu finden.