So haben Hersteller reagiert:

Werbung zu Produktangebot Shape Shake auf egg.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Unzutreffender Hinweis auf Eignung als Mahlzeitenersatz wurde in Mahlzeitenergänzung geändert. Die nicht durch die Health-Claims-Verordnung abgedeckten Versprechen zu Carnitin, Inulin sowie Cholin-Inositol wurden aus den Internetseiten entfernt.
Geändert

Die Diätverordnung gibt die Nährstoffzusammensetzung für Produkte vor, die sich als Mahlzeitenersatz eignen. Der Shape Shake erfüllt diese Vorgaben nicht. Außerdem schreibt der Anbieter den enthalten Inhaltstoffen gesundheitliche Wirkungen zu, die die Health Claims-Verordnung (HCVO) so nicht vorsieht.

Der Anbieter sollte den ShapeShake nicht als Mahlzeitenersatz zum Abnehmen anpreisen und die unzulässigen Claims aus dem Angebot entfernen.

Hier wird ein Shake als Mahlzeitenersatz beworben, obwohl er nicht ansatzweise die Kriterien eines Mahlzeitenersatzes erfüllt. Das ist ein normales Eiweißpulver, das weder die Anforderungen der Nährwerte erfüllt noch die notwendigen Mikronährstoffe beinhaltet.
Verbraucherin aus Herne vom 11.12.2015

Darum geht’s:

Im online-shop auf www.egg.de wird das Nahrungsergänzungsmittel „Shape Shake“ als Mahlzeitenersatz zur Gewichtsreduktion angeboten. Die Verbraucherin beschwert sich darüber, da die Zusammensetzung des Drinks Ihrer Meinung nach nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Im Einzelnen heißt es:

  • „Der größte Vorteil des Shape Shake ist die Möglichkeit, ihn als Mahlzeitenersatz in die tägliche Ernährung zu integrieren.“
  • „Ideal als Ersatz für das Abendessen“
  • „Für optimale Ergebnisse 1 Portion als Ersatz für das Abendessen einnehmen.“

Darüber hinaus ist der Verbraucherzentrale eine Reihe von gesundheitsbezogenen Angaben und anderen Aussagen aufgefallen, die nicht im Einklang mit der HCVO stehen oder so nicht zutreffen.

  • „L-Carnitin zur Anregung des Stoffwechsels“
  • „Zusätzlich enthält er die stoffwechselaktivierende Aminosäure L-Carnitin ….“
  • Der enthaltene Ballaststoff Inulin aus der Chicorée-Wurzel unterstützt das Sättigungsgefühl …“
  • „In Ergänzung empfehlen wir zusätzliches Cholin-Inositol, um den Fettstoffwechsel weiter anzukurbeln.“
  • „Durch diese Haltungsform sind die Milchkühe weniger anfällig für Krankheiten und müssen nicht mit Hormonen oder Antibiotika behandelt werden.“

Das ist geregelt:

Die Diätverordnung schreibt für einen „Mahlzeitenersatz“ im Rahmen einer Reduktionsdiät eine bestimmte Zusammensetzung vor.

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“, eine gesundheitsbezogene Angabe.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“, „keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen“.
Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 5 (Abs. 1a) der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.

Die Europäische Kommission hat eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) verabschiedet. Andere gesundheitsbezogene Angaben, als die in der Liste genehmigten sind in der Regel verboten, außer das Zulassungsverfahren läuft noch.

Von den für das Produkt „Shape Shake“ verwendeten gesundheitsbezogenen Angaben gibt es nur für die Substanz Cholin die zugelassene Angabe „Cholin trägt zu einem normalen Fettstoffwechsel bei“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einer reduzierten Nahrungsaufnahme während des Abnehmens ist eine ausreichende Nährstoffversorgung wichtig. Denn die reduzierte Energiezufuhr wird in der Regel durch eine geringe Nahrungsmenge erreicht, die meist auch mit einer geringeren Nährstoffzufuhr einhergeht. Um die Nährstoffversorgung auch während einer geringen Nahrungszufuhr zu gewährleiten, müssen die verzehrten Lebensmittel trotz geringem Energiegehalt einen hohen Nährstoffgehalt, d. h. eine hohe Nährstoffdichte aufweisen. Dies berücksichtigt die Diätverordnung und legt zum Schutz der Verbraucher genaue Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen für Lebensmittel fest, die als „Mahlzeitenersatz“ bezeichnet werden dürfen.

Unseres Erachtens wirbt das Unternehmen für das Produkt Shape Shake mit einer Reihe von gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, die nicht erlaubt sind. Auch die Aussage zu Cholin sieht die HCVO so nicht vor. Die Ankurbelung des Fettstoffwechsels ist unserer Ansicht etwas ganz anderes als der Erhalt eines normalen Fettstoffwechsels.

Eine bestimmte Form der Tierhaltung ist keine Garantie, dass Milchkühe nicht erkranken und keine Antibiotika benötigen.

Fazit:

Der Anbieter sollten den Shake nicht als Mahlzeitenersatz bezeichnen, solange er die Vorgaben der Diätverordnung nicht erfüllt. Die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Behauptungen sollten unterbleiben.

Stellungnahme der egg.de GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Obgleich wir die Ansicht Ihres Beschwerdeführers nicht teilen, haben wir dies zum Anlass genommen, die entsprechenden Aussagen zu ändern.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Darstellung des Shape Shake auf egg.de geändert und die strittigen Aussagen entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de