Das ärgert beim Einkauf:

Pure Fruit Smoothie Fruit Passion

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Smoothie besteht knapp zur Hälfte aus Äpfeln und nicht den beworbenen Früchten
getaeuscht

Der Produktname weist auf vier Früchte und andere Früchte als Zutaten hin. Trotzdem steht Apfelsaft an erster Stelle der Zutatenliste und daher aus unserer Sicht auch namentlich auf der Schauseite genannt sein.

Vorne auf der Verpackung des Smoothies steht: Guanabanapüree-Drachenfrucht-Banane-Passionsfrucht (und andere Früchte). Auf der Rückseite steht fett gedruckt nochmal das Gleiche. In der Zutatenliste steht Apfelsaft an erster Stelle, danach die vorne genannten Sorten mit Prozentangaben. Zähle ich die Prozentzahlen zusammen, komme ich auf 54 % für die Sondersorten. Das macht dann 46 % für Apfelsaft und -mark, was aber nicht draufsteht. Die Hauptfrucht ist also der Apfel, was nur klein in der Zutatenliste ohne Prozentangabe aufgeführt ist. Das ist echter Besch...!
Verbraucherin aus Löhne vom 28.05.2016

Darum geht’s:

Die Sortenbezeichnung „Guanabanapüree-Drachenfrucht-Banane-Passionsfrucht und andere Früchte“ weist auf die genannten Früchte und weitere Früchte in untergeordneter Menge hin. Der Hinweis „und andere Früchte“ ist in deutlich kleinerer Schrift geschrieben, was den Eindruck einer geringen Menge verstärkt. Tatsächlich steht Apfelsaft an erster Stelle der Zutatenliste und macht zusammen mit Apfelmark 46 Prozent des Smoothies aus.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Gerade der Hinweis „ … und andere Früchte“ verstärkt den Eindruck, dass die Zusammensetzung des Smoothies transparent widergespiegelt werden soll. Das ist jedoch nicht der Fall, da Apfelsaft (> 22 Prozent) und Apfelmark (> 17 Prozent) in vielfacher Menge im Vergleich zu Passionsfrucht mit 3 Prozent im Smoothie stecken. Daher ist der Täuschungsvorwurf aus unserer Sicht berechtigt.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite im Produktnamen oder durch einen zusätzlichen Hinweis die wesentliche Zutat Apfel benennen.

Stellungnahme der Molkerei Gropper GmbH & Co. KG, Bissingen

Kurzfassung

Die in der Bezeichung des Lebensmittels aufgeführten Rüchte „Guanabana, Drachenfrucht, Banane und Passionsfrucht“ sind die geschmacklich dominierenden Obstsorten des Smoothies „Fruit Passion“ und stellen in ihrer Summe mit 54 % den überwiegenden Teil des Smoothies dar. Der verwendete Apfelsaft dient als geschmacksneutrale Grundbasis und sorgt für die gewünschte Konsistenz des Smoothies.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de