Das ärgert beim Einkauf:

Preisangaben für Knorr Salat Krönung, 5er-Beutel-Packung, in Rewe- und Penny-Angebotsprospekten

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Fehlende Mengen- und Grundpreisangabe verhindert Preisvergleich
getaeuscht

Die 5er-Beutel-Packung Knorr Salatkrönung wird zum Gesamtpreis von 0,79 € bei Rewe und Penny ohne Mengenangabe (Verkaufseinheit) und ohne Grundpreis in der Prospektwerbung angeboten. Der Anbieter sollte seine Werbung mit korrekten Mengen- und Preisangaben versehen.

In der Flyerwerbung von Rewe und Penny gibt es immer wieder das Produkt Knorr Salat Krönung trocken 5er Pack für 0,79 € zu kaufen. Das Produkt wird "nur" als 5er Pack angezeigt ohne Gewichtsangabe. Es gibt aber ein Alternativprodukt zu den 5er Packs, die Knorr Salat Krönung in Dosen, bei denen auch ein Gewicht angezeigt wird. Ich habe hierzu Rewe in Köln angeschrieben und heute kam ein Brief zurück mit der Antwort, dass bei den 5er Packs auf die Gramm-Angabe nicht erforderlich sei. Dies finde ich nicht ok und daher wende ich mich heute an Sie.
Verbraucher aus Bühl vom Februar und August.2015

Darum geht’s:

In den REWE-Angebotsprospekten KW 17 + 21/2015 und dem Penny-Angebotsprospekt vom 18.-23.05.15 wurde das Trockenprodukt Knorr Salat Krönung als 5er-Pack mit fünf Portionsbeuteln zu 0,79 € angeboten. Außer dem Gesamtpreis von 0,79 € waren keine weiteren Preisangaben zu dem Angebot in den Prospekten. Der Verbraucher vermisst eine Verkaufseinheit bzw. Gewichts- und eine Grundpreisangabe.

Das ist geregelt:

Die Preisangabenverordnung schreibt vor, wer Endverbrauchern gegenüber gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig für Waren unter Angabe von Preisen wirbt, hat in der Regel zusätzlich zu einer Preisangabe auch eine Grundpreisangabe anzugeben, wenn diese Produkte beispielsweise nach Gewicht oder Volumen abgegeben werden. Das heißt, zusätzlich zum Preis hat auch eine Preisangabe für einen Liter oder ein Kilogramm zu erfolgen.

Die Fertigpackungsverordnung schreibt für Fertigpackungen mit konzentrierten Suppen, Brühen, Braten-, Würz- und Salatsoßen die Angabe des Volumens der verzehrfertigen Zubereitung nach Liter oder Milliliter vor.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist für die Knorr-Salatkrönung die Angabe des Volumens in Milliliter des fertig zubereiteten Produktes erforderlich. Hierauf ist dann auch der Grundpreis zu beziehen. Die 5er-Packung Knorr Salatkrönung entspricht 5 x 90 ml zubereitetes Endprodukt, insgesamt entsprechend 450 ml. Die Grundpreisangabe muss sich auf einen Liter beziehen

Der Verbraucher erfährt nur die Anzahl der Tütchen, aber nicht deren Ergiebigkeit und den entsprechenden Grundpreis. So kann er den Preis für die 5er-Packung weder mit anderen Angebotsformen des Produktes noch mit den Preisen von Produkten anderer Anbieter vergleichen.

Fazit:

Rewe sollte in den Rewe- und Penny-Angebotsprospekten für alle Angebote die Nettofüllmengen und die Grundpreise angeben.

Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 29.05.2015 liegt keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de