So haben Hersteller reagiert:

Lacroix Gemüse Fond

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Molkenpulver und Hühnerweiß nicht länger in der Rezeptur
Geändert

Der Produktname "Gemüse Fond" auf der Schauseite kann beim Verbraucher den Eindruck erwecken, es handle sich um einen Fond ohne tierische Bestandteile. Die Zutatenliste führt jedoch Molkenpulver und Hühnereiweiß auf. Der Hersteller sollte die tierischen Zutaten deutlicher kennzeichnen oder die Rezeptur ändern.

Der Gemüsefond enthält Molkepulver und Hühnereiweiß und ist somit für die vegetarische Küche nicht zu gebrauchen. Diese Zutaten stehen jedoch nur ganz klein in der Zutatenliste. Unter Gemüse Fond verstehe ich reine Gemüsebrühe.
Verbraucherin  aus Wiesbaden vom 29.04.2012

Darum geht’s:

Der Produktname nennt das Produkt "Gemüse Fond – Feine Grundlage für Suppen und Saucen". Da ein Gemüsefond üblicherweise auf Basis verschiedener Gemüsearten hergestellt wird, können Verbraucher ein veganes Produkt erwarten. Das ist nicht der Fall, denn neben pflanzlichen Zutaten führt die Zutatenliste als tierische Bestandteile Molkenpulver und Hühnereiweiß auf.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, beispielsweise in Bezug auf die Zusammensetzung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Gemüsefond wird üblicherweise aus pflanzlichen Bestandteilen hergestellt und dient als vegane Alternative zu Fleischbrühen. Verbraucher können daher ein Produkt ohne tierische Bestandteile erwarten.

Fazit:

Um einen falschen Eindruck zu vermeiden, sollte der Hersteller bereits auf der Schauseite auf die tierischen Bestandteile hinweisen oder auf tierische Bestandteile in der Rezeptur verzichten.

Stellungnahme der Eugen Lacroix GmbH, Lübeck

Kurzfassung erstellt durch die Verbraucherzentrale:

Die Bestandteile 'Molkenpulver' und 'Hühnereiweiß' sind in der Zutatenliste aufgeführt, um den Konsumenten darüber zu informieren, dass es sich nicht um ein vegetarisches Produkt handelt.
Nichtsdestotrotz haben wir vorliegende Verbraucherbeschwerde zum Anlass genommen, kritisch zu hinterfragen, ob die beiden tierischen Zutaten tatsächlich unerlässlich sind. Eine Rezepturüberarbeitung ist angestrebt.

Ergebnis

Der Anbieter teilte am 20.08.2012 mit, dass er kritisch überprüfen wolle, ob die tierischen Zutaten tatsächlich unerlässlich für die Herstellung sind. Zufällig hat die Verbraucherzentrale bei einer Marktbegehung 2019 festgestellt, dass diese Ankündigung inzwischen umgesetzt und das Produkt geändert wurde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de