Themenübersicht Nahrungsergänzungsmittel
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Die Auswahl an Tabletten, Kapseln und Pulvern mit Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen ist enorm. Leicht entsteht der Eindruck, sie wären für die Gesundheit notwendig oder könnten beispielsweise gegen Stress und Müdigkeit helfen, das Immunsystem oder die Konzentrationsfähigkeit verbessern und Erkältungs- und anderen Krankheiten vorbeugen. Auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie viele Kennzeichnungen und Werbeaussagen. Wir erklären, welche Informationen vorgeschrieben, welche besonders wichtig sind und wie Nahrungsergänzungsmittel beworben werden dürfen. Teilen Sie uns mit, wenn Sie Kennzeichnungen unverständlich finden oder die Werbeaussagen für irreführend halten.
Die Entscheidung über einen neuen Themenschwerpunkt auf Lebensmittelklarheit.de ist gefallen. Gut die Hälfte der Abstimmungsteilnehmer wählte das Thema „Nahrungsergänzungsmittel“. (18.02.2016)
Verbraucher erwarten von Nahrungsergänzungsmitteln gesundheitliche Vorteile, die Gefahren sind ihnen oft nicht bewusst. Das Portal www.klartext-nahrungsergaenzung.de klärt seit 100 Tagen auf. (27.04.2017)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen den Hersteller der „Dr. Hittich Super Vitamin B12“-Pillen geklagt. Das Unternehmen GP Health Products hatte das Produkt wie ein Wundermittel angepriesen. (22.12.2016)
Wertgebende Inhaltsstoffe müssen auf einem Nahrungsergänzungsmittel korrekt gekennzeichnet werden. Der VZBV hat einen Hersteller von Weizengraspulver erfolgreich abgemahnt. (10.01.2017)
Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die mit Beauty-Aussagen werben, müssen sich an die Health-Claims-Verordnung halten. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil bestätigt. (07.12.2016)
Mit mehreren unzulässigen Behauptungen – unter anderem zu „natürlichem Stevia“ – bewarb der Hersteller sein Produkt „Whey Protein“. Der vzbv mahnte erfolgreich ab. (10.05.2017)
Nur drei Tabletten des „Spirulina Premium“ von Dr. Hittich täglich sollen den Lebensmittelvorrat für Krisenfälle ersetzen, behauptet der Hersteller. (07.11.2016)
Ganz oben auf der Hitliste stehen Magnesium-Präparate, die bei einem Fünftel der Anwender auch zu Überdosierungen führen können. (02.03.2016)
Die Website der Firma LaVita bewarb ihr „Vitalstoffkonzentrat“ mit einer Reihe nicht zugelassener Aussagen zu gesundheitlichen Wirkungen. Der vzbv mahnte erfolgreich ab. (18.03.2015 aktualisiert am 14.04.2015)
Kundin Brigitte nahm laut Website fünf Kilogramm in vier Wochen ab. Mit solchen konkreten Abnehm-Versprechen zu werben, ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht erlaubt. Die Verbraucherzentrale Hessen mahnte die Firma ab. (14.04.2016)
Berichte über Abnehmerfolge und gesundheitsbezogene Angaben wie "aktiviert den Stoffwechsel" sind unzulässig. Das OLG Celle gab der VZ Sachsen Recht. (25.11.2015)
Açaí, Chia, Goji, Maqui, Maca, Moringa und andere Exoten haben sich einen Ruf als Vitalstoff-Turbos, Anti-Aging-Wirkstoffe oder sogar Medikamenten-Ersatz aufgebaut. (01.12.2015)
Hersteller wollen Kunden davon überzeugen, dass ihre Mittel der Gesundheit auf die Sprünge helfen – zum Teil mit unzulässigen Angaben. So erkennen Sie unseriöse Werbung.
Nahrungsergänzungsmittel enthalten Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung in konzentrierter Form.
Vielfach sehen sie aus wie Nahrungsergänzungsmittel: Tabletten mit Vitaminen und anderen weiteren Wirkstoffen. Mit der Bezeichnung „ergänzende bilanzierte Diät“ können Verbraucher zum Teil aber wenig anfangen.