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Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein „Verfallsdatum“

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Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein „Verfallsdatum“

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf verpackten Lebensmitteln gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem dieses Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften, beispielsweise Geruch oder Geschmack, behält. Wurde die original verschlossene Verpackung richtig gelagert, sind Lebensmittel mit überschrittenem MHD häufig noch gut zu genießen und nicht automatisch verdorben. Allerdings sollte man sich grundsätzlich – auch vor Ablauf des MHD – davon überzeugen, dass sie noch nicht verdorben sind. Bei untypischem Aussehen, Geruch, Geschmack oder Konsistenz sollten Sie das Produkt wegwerfen.

 

Im Handel löst ein abgelaufenes MHD kein Verkaufsverbot aus. Der Handel ist dann aber für die Sicherheit und Qualität des Lebensmittels verantwortlich. Die Verantwortlichen müssen sich davon überzeugen, dass das betreffende Lebensmittel einwandfrei ist. Gerichtsurteilen zufolge ist ein Hinweis auf das abgelaufene MHD erforderlich, der Preis muss nicht reduziert werden. Häufig ist das aber der Fall, weil die Produkte schnell abverkauft werden sollen.

Wie das MHD gekennzeichnet werden muss, ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Demnach ist die Formulierung „Mindestens haltbar bis…“ vorgeschrieben, wenn der Tag genannt wird. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum ohne Tag angegeben, ist die Formulierung „Mindestens haltbar bis Ende…“ vorgeschrieben.

In puncto Genauigkeit müssen sich Lebensmittelunternehmen nach der Haltbarkeit des Lebensmittels richten (siehe Tabelle). Sie können das Datum jedoch immer freiwillig genauer mit Tag, Monat und Jahr angeben.

Haltbarkeit des Lebensmittels

Mindesthaltbarkeitsdatum

unter 3 Monate

Tag, Monat

3 bis unter 18 Monate

Monat, Jahr

über 18 Monate

Jahr

Nicht alle Lebensmittel tragen ein MHD

Nicht alle Lebensmittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Ausnahmen bestehen für folgende Lebensmittelgruppen:

  • Frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse, einschließlich Kartoffeln
  • Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent
  • Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden
  • Essig
  • Salz
  • Zucker
  • Kaugummi und Zuckerwaren, die fast nur aus Zucker sowie Aroma- und/ oder Farbstoffen bestehen

MHD und Verbrauchsdatum sind nicht dasselbe

Anders als das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Verbrauchsdatum zu bewerten. Es steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln als „zu verbrauchen bis…“ und ist auch wörtlich gemeint: Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist das Risiko einer gefährlich hohen Keimbelastung hoch. Das Lebensmittel darf dann nicht mehr verkauft werden und es gehört tatsächlich in den Abfall. Verbrauchsdatum und MHD dürfen daher nicht verwechselt werden.

Zu viele Lebensmittel landen im Müll

Als Vorsichtsmaßnahme und möglicherweise auch, weil viele Konsument:innen das MHD falsch verstehen, wandern viele Lebensmittel in den Müll, die noch gut verzehrt werden könnten. Das ist nicht nur „rausgeworfenes“ Geld, sondern auch ökologisch und ethisch problematisch: Wesentliche Mengen an Lebensmitteln werden produziert, verarbeitet, verpackt, transportiert und gelagert – und dann vernichtet.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bietet eine wichtige Orientierung beim Einkauf und der Lagerung von verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln. 

Anfragen an die Verbraucherzentralen zeigen, dass über die Bedeutung des MHD häufig Unsicherheit besteht: Einige Verbraucher:innen setzen das MHD mit dem  Verbrauchsdatum gleich und interpretieren es als „Verfallsdatum“. Aus unserer Sicht sollten alle Kennzeichnungselemente und somit auch das MHD für Konsumenten gut verständlich sein.

Häufig ist das MHD auf Produkten schlecht auffindbar, überklebt oder schwer lesbar. So bemerken manche Verbraucher:innen die kurze Haltbarkeit eines Lebensmittels erst nach dem Kauf. Das ist aus unserer Sicht nicht zu akzeptieren.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Roland Keupp
08.04.2021 - 17:28

sehr gut erklärt - bitte öffentlicher machen. Die Leute werden leider von der Lebensmittelindustrie viel zu viel verunsichert. Vielleicht könnten sie die einzelnen Lebensmittelvertriebe für sich gewinnen, damit diese zumindest einen Link auf die Aufkleber vermerken, damit der Verbraucher auf ihre Seite kommt und somit den Unterschied erkennt. Dies wäre für die jeweiligen beteiligten Vertriebe ein "grüner Punkt" mit dem sie werben könnten. Oder auch für viele ältere Mitmenschen welche sich mit der Digitalisierung nicht so gut auskennen - "MHD ist nicht gleich Verfall......" Ich könnte dies noch ausführen; dafür haben sie aber ihre Marketing-Abteilung! Ich bedanke mich sehr und wünsche ihnen allen alles Gute. Ihr Roland Keupp

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