Das ärgert beim Einkauf:

Sun Snacks Chips im Kessel geröstet, Salt & Vinegar

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung: Traditionell hergestellt und Verwendung feinster Gewürze, jedoch Zusatzstoffe enthalten und Gewürze fehlen.
getaeuscht

Die Werbung mit „traditionell hergestellt“ vermittelt bei vielen Verbrauchern den Eindruck, dass die Chips ohne die vielfach eingesetzten Zusatzstoffe produziert werden und die Zutaten auf das notwendigste beschränkt sind. Stattdessen enthält die Zutatenliste Zusatzstoffe wie Zitronensäure und Weinsäure und Zutaten wie Zucker und Hefeextrakt. Der Anbieter sollte auf die Werbung „traditionell hergestellt“ verzichten oder erklären, was darunter zu verstehen ist.

Die Aussage, dass zur Herstellung der Sun Snacks Chips Salt & Vinegar feinste Gewürze verwendet werden, sollte sich in der Zutatenliste widerspiegeln. Enthält die Zutatenliste keine Gewürze sollte auch die Werbung unterbleiben.

In seiner Produktbeschreibung bewirbt der Hersteller die „traditionelle“ Herstellungsweise seiner Chips und die Verwendung „feinste[r] Gewürze“ – ein Blick auf die Inhaltsstoffe aber lässt keine traditionellen Verfahren oder feinste Inhaltsstoffe erkennen: So finden sich hier neben Essig und Salz vor allem Zucker, Hefeextrakt und andere Zusatzstoffe, die das Prädikat traditionell bzw. „feinste Gewürze“ nicht verdienen sollten.
Verbraucher aus Frankfurt vom 09.11.2015

Darum geht’s:

Auf der Verpackung der Sun Snacks Kartoffelchips wird damit geworben, dass die Chips „traditionell“ hergestellt werden und durch eine Prise „feinster“ Gewürze ein unvergleichlicher Genuss entsteht. Die Zutatenliste offenbart jedoch, dass das Produkt unter anderem als Zusatzstoffe Zitronensäure und Weinsäure enthält und keine Gewürze verwendet wurden. Jedoch aufgelistet sind Zucker und Hefeextrakt, die nach Ansicht des sich beschwerenden Verbrauchers bei einer traditionellen Herstellung nicht zu erwarten sind und mit feinsten Gewürzen nichts zu tun haben.

Das ist geregelt:

Die Angabe „traditionell hergestellt“ ist lebensmittelrechtlich nicht definiert.

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählen auch die Zusammensetzung und die Methode der Herstellung oder Erzeugung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

Nach Artikel 18 der LMIV besteht das Zutatenverzeichnis aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wenn auf der Verpackung der Sun Snacks Chips damit geworben wird, dass „eine Prise feinster Gewürze“ dazu beiträgt einen unvergleichlichen Genuss entstehen zu lassen, dann sollten im Zutatenverzeichnis auch Gewürze aufgelistet sein. Verbraucher können aus unserer Sicht nachvollziehbar irritiert sein, wenn nur Speisesalz und Hefeextrakt vorzufinden sind, denn diese zählen nicht zu den Gewürzen.

Viele Verbraucher verbinden mit der Werbung „traditionell hergestellt“ die Vorstellung, dass die Lebensmittel nur mit solchen Zutaten produziert werden, die man auch zu Hause verwenden würde. Das bedeutet keinerlei Zusatzstoffe und keine unnötigen Zutaten. Verbraucher können sich deshalb getäuscht sehen, wenn traditionell hergestellte Chips unter anderem Maltodextrin, Hefeextrakt und die Zusatzstoffe Zitronensäure und Weinsäure enthalten.

Fazit:

Die Werbung mit feinsten Gewürzen und die Aussage „traditionell hergestellt“ sollte unterbleiben oder die Gewürze im Zutatenverzeichnis aufgelistet sein und die Aussage „traditionell hergestellt“ erklärt werden.

Stellungnahme der snack and smile Company GmbH, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 10.12.2015 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de