Das ärgert beim Einkauf:

Mister Choc Cocos & Choco

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Portionsangabe à 50 Gramm passt nicht zur deklarierten Anzahl Riegel bei einer Füllmenge von 400 Gramm
getaeuscht

Die beworbene Anzahl von 8 Portionen je 50 g ergibt rechnerisch 400 g. Da eine Portion aus zwei Riegeln besteht, sollte ein Riegel etwa 25 g wiegen. Die angegebene Stückzahl von ca. 15 Riegel passt demnach nicht zur Füllmenge von 400 g.
Der Anbieter sollte keine widersprüchlichen Mengenangaben kennzeichnen.

Auf der Rückseite der Verpackung steht unter der Nährwerten: d/50 g (ca. 2 Stück) Weiter unten steht, dass diese Packung 8 Portionen à 50 g enthält. 8 x 50 g = 400 g soweit ok. Jedoch steht auf der linken Seite unter dem MHD: ca. 15 Riegel / einzeln verpackt. Bei 8 Portionen müssten es aber 16 Riegel sein, oder? Das finde ich sehr irreführend und nicht korrekt. Außerdem wird hier die Nährwertangabe dadurch geschönt.
Verbraucher aus Mülheim vom 12.01.2016

Darum geht’s:

Der Beutel mit Mini-Schokoriegeln nennt auf der Schauseite die Nettofüllmenge von 400 g. Auf der Rückseite des Beutels stehen folgende Hinweise: „Diese Packung enthält 8 Portionen à 50 g“ und „ca. 15 Riegel/einzeln verpackt“. Der Verbraucher sieht sich getäuscht, da 15 x  25 g nicht 400 g ergeben.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 23 LMIV) ist die Nettofüllmenge eines Lebensmittels in Litern, Zentilitern, Millilitern, Kilogramm oder Gramm auszudrücken, und zwar, je nachdem, was angemessen ist:
bei flüssigen Erzeugnissen in Volumeneinheiten und bei sonstigen Erzeugnissen in Masseeinheiten.
Artikel 7 der LMIV schreibt vor: Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Menge.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens sind die Angaben auf der vorliegenden Verpackung für Verbraucher, die sich neben der Nettofüllmenge in Gramm für die Zahl der Riegel interessieren, verwirrend.

Fazit:

Der Anbieter sollte entweder rechnerisch übereinstimmende Mengenangaben kennzeichnen oder auf die Nennung der Riegelanzahl verzichten.

Stellungnahme der Ludwig Schokolade GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach

Kurzfassung:

Verfahrensbedingt kann es zu leichten Schwankungen im Gewicht der Miniriegel kommen. Die Beutelbefüllung erfolgt nicht stückbezogen, sondern ist auf die Erreichung des Packungsendgewichtes ausgerichtet. Daher wurde die minimal zu erwartende Riegelanzahl als ca. Angabe gekennzeichnet. Mit nächster Druckauflage wird die Riegelanzahl als Mindestmenge genannt und die Portionsangabe entfernt.

Ergebnis

Der Anbieter hat eine Änderung der Kennzeichnung angekündigt. Zukünftig soll die Riegelanzahl als Mindestmenge genannt und die Portionsangabe entfernt werden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de