Das ärgert beim Einkauf:

Lien Ying Wasabi-Paste nach japanischer Art

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Weißer Meerrettich und Farbstoff Brillantblau FCF sorgen neben ein Prozent Wasabi-Meerrettich für grüne Farbe und Geschmack
getaeuscht

Verbraucher, die eine „Wasabipaste“ kaufen, können Wasabi – einen japanischen Meerrettich – als dominierende Würzzutat erwarten. Sie sind entsprechend enttäuscht, wenn die Paste hauptsächlich aus weißem Meerrettich besteht und grün gefärbt ist. Verbraucher sollten bereits auf der Schauseite erkennen können, wie viel Wasabi die Paste tatsächlich enthält.

Wasabipaste enthält nur 1 % Wasabi.
Verbraucher aus Wolfenbüttel vom 11.01.2020

Diese angebotene Wasabi Paste ist kein Wasabi. Ich habe den typischen Wasabi Geschmack erwartet. Es handelt sich aber lediglich um eingefärbten Meerrettich.
Verbraucherin aus Bad Schussenried vom 17.01.2013

Produkt wird als "Wasabi-Paste" verkauft, tatsächlicher Wasabigehalt ist jedoch nur 1%, gegenüber 47% herkömmlichen Meerrettichs. Geschmacklich von herkömmlichem weißem Meeretich, trotz wesentlich höherem Verkaufspreis, nicht zu unterscheiden. Passender wäre die Bezeichnung "Meerrettich-Paste nach japanischer Art (mit Wasabi)".
Verbraucher aus Balingen vom 16.08.2012

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite des Etiketts steht in großer Schrift "Wasabi-Paste nach japanischer Art", ein paar japanisch anmutende Schriftzeichen sind zu sehen und mehrere Stücke Meerrettichwurzel. Das durchsichtige Glas zeigt den Inhalt als grüne Paste. Die Zutatenliste lässt vermuten, dass nicht Wasabi-Pulver (bzw. Wasabi-Meerrettich) mit einem Prozent für Geschmack und Farbe sorgen, sondern der Farbstoff Brillantblau FCF und 47 Prozent weißer Meerrettich.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aufgrund der Bezeichnung als „Wasabi-Paste", dem Zusatz „japanischer Art“ und den japanisch aussehenden Schriftzeichen können Verbraucher unseres Erachtens erwarten, dass die Paste eine wesentliche Menge an Wasabi-Pulver enthält.

Fazit:

Unserer Meinung nach sollte bereits aus dem Produktnamen auf der Frontseite des Glases deutlich werden, dass es sich hauptsächlich um weißen Meerrettich mit einem Prozent Wasabi handelt.

Stellungnahme der Rila Feinkost-Importe GmbH & Co. KG, Stemwede-Levern

Kurzfassung:

Bereits 1 % Wasabi-Pulver prägt den Geschmack der Paste und ist daher namensgebend. Um den Verbraucher angemessen zu informieren, ist der Anteil von echtem Wasabi in der Zutatenliste angegeben. Das Produkt entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Für das Produkt wird Wasabi-Pulver verwendet, kein frischer Wasabi. Dieses 1 % Wasabi-Pulver entspricht etwa 6-8 % frischem Wasabi.

Ergebnis

Der Anbieter hat eine Korrektur für die Bezeichnung der Zutat "Wasabi" auf der Rückseite vorgenommen: Statt „Wasabi Meerrettich (1 %)“ heißt es neu "Wasabi-Pulver (1 %)".
Nach wie vor enthält die Paste lediglich ein Prozent Wasabi.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de