Umfragen

Über Winzerglühwein weiß nur jede(r) Dritte Bescheid

Was zeichnet einen Winzerglühwein aus?

Auf Märkten werben Stände gerne mit Winzerglühwein. Dass der Begriff rechtlich geregelt ist und nicht einfach so verwendet werden darf, wissen aber viele Verbraucher:innen nicht. Das zeigt unsere Umfrage auf Lebensmittelklarheit.

Wir wollten in unserer Umfrage wissen: Gibt es spezielle rechtliche Vorgaben für Winzerglühwein?

Die Umfrage zeigt, dass mehr als die Hälfte der Befragten (51 %) der Meinung ist, dass Winzerglühwein keine speziellen rechtlichen Vorgaben erfüllen muss. 17 Prozent glauben, dass der Wein von einem beliebigen Winzerbetrieb stammen kann, aber strengere Vorgaben in Bezug auf die weiteren Zutaten erfüllen muss. Doch das ist nicht der Fall.
Hingegen wissen nur 32 Prozent der Teilnehmenden die richtige Antwort, nämlich dass die Trauben für einen „Winzerglühwein“ von dem angegebenen Betrieb stammen und der Wein vollständig dort hergestellt werden muss.
An der nichtrepräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 564 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 16.11.2021 bis zum 24.01.2022.

A: Die Trauben müssen von dem angegebenen Betrieb stammen und der Wein muss vollständig dort hergestellt worden sein.
33% (182 Stimmen)
B: Der Wein kann zwar von einem beliebigen Winzerbetrieb stammen. Er muss aber strengere Vorgaben in Bezug auf die weiteren Zutaten erfüllen.
17% (97 Stimmen)
C: Es gibt keine speziellen rechtlichen Vorgaben.
51% (285 Stimmen)
Anzahl der Teilnehmer:innen: 555
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