Themenübersicht Würzmittel, Gewürze und Kräuter
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Bei würzenden Lebensmitteln verbergen sich unter ähnlich klingenden Bezeichnungen unterschiedliche Produkte. Gewürze, Würze, Gewürzmischungen und Gewürzzubereitungen lassen sich leicht verwechseln und werfen bei Käuferinnen und Käufern Fragen auf. Stehen in der Zutatenliste nur Begriffe wie „Kräuter“ oder „Gewürze“, so bleibt unklar, was tatsächlich enthalten ist. Bei manchen vermeintlichen „Gewürzen“ erfahren Käuferinnen und Käufer erst im Kleingedruckten von Zutaten, die sie nicht erwartet haben. In diesem Themenschwerpunkt schaffen wir einen Überblick über würzende Produkte und klären über die Zusammensetzung und Kennzeichnungsvorschriften auf. Wir beantworten Ihre Fragen und bearbeiten Ihre Beschwerden.
Die Abstimmung über einen neuen Themenschwerpunkt auf Lebensmittelklarheit.de ist beendet. Sie hat ergeben: „Würzmittel, Gewürze und Kräuter“ sind das Thema des neuen Schwerpunktes. (27.07.2017)
Salz kann hunderte Millionen Jahre alt sein und ist in seiner reinen Form unbegrenzt haltbar. Trotzdem prangt auf mancher Verpackung teurer „Ursalze“ ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Sinnvoll ist das nicht. (15.10.2014, aktualisiert am 20.05.2020)
Wer als Verbraucher eine Würze kauft und im Wesentlichen Gewürze darin erwartet, liegt falsch. Lebensmittelklarheit bringt Licht in den Begriffs-Dschungel rund um Gewürze.
Auf der Packung prangen Früchte und der Name suggeriert einen üppigen Fruchtanteil. Doch im Produkt steckt kaum ein Hauch der genannten Zutat. Alibizutaten sind für Verbraucher ein Ärgernis.
In Deutschland ist die Behandlung mit ionisierenden Strahlen nur für wenige Lebensmittel erlaubt. Die Strahlenbehandlung muss gekennzeichnet werden.
Wer wissen will, woraus ein Lebensmittel besteht, liest das Zutatenverzeichnis. Aber zeigt es auch wirklich alles an, was im Lebensmittel steckt?
Wichtige Informationen zur Qualität von Produkten fehlen, wenn keine Zutatenliste vorhanden ist oder unklare Bezeichnungen keinen Aufschluss bringen. (12.06.2013, aktualisiert am 02.03.2016)
Bei abgebildeten und beworbenen Zutaten sollen Käufer ausnahmslos die Mengen im Produkt erfahren. (29.08.2013, aktualisiert am 31.03.2016)