Themenübersicht Nahrungsergänzungsmittel
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Die Auswahl an Tabletten, Kapseln und Pulvern mit Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen ist enorm. Leicht entsteht der Eindruck, sie wären für die Gesundheit notwendig oder könnten beispielsweise gegen Stress und Müdigkeit helfen, das Immunsystem oder die Konzentrationsfähigkeit verbessern und Erkältungs- und anderen Krankheiten vorbeugen. Auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie viele Kennzeichnungen und Werbeaussagen. Wir erklären, welche Informationen vorgeschrieben, welche besonders wichtig sind und wie Nahrungsergänzungsmittel beworben werden dürfen. Teilen Sie uns mit, wenn Sie Kennzeichnungen unverständlich finden oder die Werbeaussagen für irreführend halten.
Nahrungsergänzungsmittel, die das Immunsystem stärken sollen, boomen. Doch überzogene Werbung ist unzulässig, Verbraucher sollten skeptisch bleiben. (20.03.2020)
Auf seiner Homepage bewirbt der Anbieter seine Nahrungsergänzungsmittel mit zahlreichen Heilungsversprechen. Einen vermeintlichen „Schmerzstiller“ hat er nun vom Markt genommen. (03.03.2020)
Sie heißen „Hang & Over“, „Katerfly“ oder „After-Party“: Zur Faschingszeit boomen Nahrungsergänzungsmittel, die fit für den „Tag danach“ machen sollen. (20.02.2020)
Sie werden als „Wundermittel“ gegen Angst oder Schmerzen angepriesen. Doch sogenannten CBD-Ölen fehlt die Zulassung, sie dürften größtenteils gar nicht im Handel sein. (25.02.2020)
Der Anbieter des Nahrungsergänzungsmittels „Gelber Enziansaft“ muss das Etikett ändern. (17.09.2019)
Der Anbieter der „nao brain stimulation“-Kapseln muss Werbung zu verschiedenen Gesundheitsaussagen entfernen. (05.09.2019)
Ein Hersteller warb mit verschiedenen Gesundheitsversprechen für sein Nahrungsergänzungsmittel mit Kurkuma und Vitamin D. Dies wurde ihm nun vom Landgericht Lüneburg untersagt. (20.12.2018)
Das OLG Frankfurt stufte die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel als krankheitsbezogen und damit unzulässig ein. (31.10.2019)
Gesundheitsaussagen zu Bindegewebe und Knochen dürfen nicht zur Werbung für die Gelenkfunktion verwendet werden, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (22.11.2019)
Die Firma Body Attack darf ihr Nahrungsergänzungsmittel LIPO 100 nicht mehr als „Fatburner“ bewerben. Das entschied das Landgericht Hamburg nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen. (07.01.2019)
Die Entscheidung über einen neuen Themenschwerpunkt auf Lebensmittelklarheit.de ist gefallen. Gut die Hälfte der Abstimmungsteilnehmer wählte das Thema „Nahrungsergänzungsmittel“. (18.02.2016)
Verbraucher erwarten von Nahrungsergänzungsmitteln gesundheitliche Vorteile, die Gefahren sind ihnen oft nicht bewusst. Das Portal www.klartext-nahrungsergaenzung.de klärt seit 100 Tagen auf. (27.04.2017)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen den Hersteller der „Dr. Hittich Super Vitamin B12“-Pillen geklagt. Das Unternehmen GP Health Products hatte das Produkt wie ein Wundermittel angepriesen. (22.12.2016)
Wertgebende Inhaltsstoffe müssen auf einem Nahrungsergänzungsmittel korrekt gekennzeichnet werden. Der VZBV hat einen Hersteller von Weizengraspulver erfolgreich abgemahnt. (10.01.2017)
Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die mit Beauty-Aussagen werben, müssen sich an die Health-Claims-Verordnung halten. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil bestätigt. (07.12.2016)
Mit mehreren unzulässigen Behauptungen – unter anderem zu „natürlichem Stevia“ – bewarb der Hersteller sein Produkt „Whey Protein“. Der vzbv mahnte erfolgreich ab. (10.05.2017)
Nur drei Tabletten des „Spirulina Premium“ von Dr. Hittich täglich sollen den Lebensmittelvorrat für Krisenfälle ersetzen, behauptet der Hersteller. (07.11.2016)
Ganz oben auf der Hitliste stehen Magnesium-Präparate, die bei einem Fünftel der Anwender auch zu Überdosierungen führen können. (02.03.2016)
Anbieter hebt natürliche Zutaten hervor, die vollständige Zutatenliste mit Vitamin- und Mineralstoffzusätzen war auf der Homepage schwer zu finden. (aktualisiert am 19.10.2020)
Kundin Brigitte nahm laut Website fünf Kilogramm in vier Wochen ab. Mit solchen konkreten Abnehm-Versprechen zu werben, ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht erlaubt. Die Verbraucherzentrale Hessen mahnte die Firma ab. (14.04.2016)
Immer mehr Anbieter – auch von Lebensmitteln – nutzen diese Form der Werbung und bewegen sich damit nicht selten im rechtswidrigen Bereich.
Hersteller wollen Kunden davon überzeugen, dass ihre Mittel der Gesundheit auf die Sprünge helfen – zum Teil mit unzulässigen Angaben. So erkennen Sie unseriöse Werbung.
Nahrungsergänzungsmittel enthalten Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung in konzentrierter Form.
Vielfach sehen sie aus wie Nahrungsergänzungsmittel: Tabletten oder Kapseln mit Vitaminen und anderen weiteren Wirkstoffen. Mit der komplizierten Bezeichnung „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ können Verbraucher vermutlich wenig anfangen.