Themenübersicht "Zutaten in Mini-Mengen"
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Auf verarbeiteten Lebensmitteln werden besondere Zutaten in der Regel durch Abbildungen und Angaben hervorgehoben. Dabei kommt es immer wieder vor, dass die im Blickpunkt stehenden Zutaten so gut wie nicht vorhanden sind, sondern andere – preiswertere Zutaten – im Produkt dominieren. Der für die hervorgehobene Zutat typische Geschmack und die typische Farbe stammen dann im Wesentlichen aus anderen Zutaten wie zugesetzten Aromen und Farbstoffen. In diesem Themenschwerpunkt erfahren Sie, wie Sie solchen „Alibi-Zutaten“ auf die Schliche kommen. Wir bearbeiten Ihre Beschwerden und beantworten Fragen zu Ihren Erwartungen an beworbene Zutaten.
Die Abstimmung über einen neuen Themenschwerpunkt auf Lebensmittelklarheit.de ist beendet. (01.12.2016)
Ob Pasten, Würzmischungen, Erdnüsse oder Erbsen – der Japanische Meerrettich ist als scharfes Gewürz sehr beliebt. Doch tatsächlich ist kaum echter Wasabi in damit beworbenen Lebensmitteln zu finden. (14.09.2016)
Ein Hersteller pries seine Gurken als „Cornichons mit Honig“ an – doch tatsächlich steckte kaum Honig im Glas. Die Verbraucherzentrale Hessen hat REWE als verantwortliches Unternehmen nun erfolgreich abgemahnt. (15.02.2017)
Ein Getränk, das auf seiner Verpackung Himbeeren und Rhabarber verspricht, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 Prozent. Das hat das OLG Nürnberg nun in einem Urteil bestätigt. (03.03.2017)
„Füllung zu 100 % aus Frucht“, daneben Bilder von Mango, Himbeeren oder Blaubeeren: So wirbt Ferrero für seine „ValParaiso Schoko-Fruchtperlen“. Doch in der Füllung steckt vor allem gelierter Apfelsaft. (21.10.2016)
Nur 0,5 Prozent Haselnüsse stecken in dem Dessert der Molkerei Ehrmann. Die Nüsse werden auf dem Deckel ausgelobt. Dennoch wies das Landgericht Memmingen die vzbv-Klage ab. (04.04.2017)
Ein Getränk, das auf seiner Verpackung Himbeeren und Rhabarber verspricht, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 %. Der vzbv klagte erfolgreich für Lebensmittelklarheit. (24.08.2016)
Bei abgebildeten und beworbenen Zutaten sollen Käufer ausnahmslos die Mengen im Produkt erfahren. (29.08.2013, aktualisiert am 31.03.2016)
Auf der Packung prangen Früchte und der Name suggeriert einen üppigen Fruchtanteil. Doch im Produkt steckt kaum ein Hauch der genannten Zutat. Alibizutaten sind für Verbraucher ein Ärgernis.