Themenübersicht Milchprodukte
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Milcherzeugnisse sind eine Lebensmittelgruppe, die auf vielfältiges Interesse bei Verbraucherinnen und Verbrauchern stößt. Häufig vermissen Verbraucherinnen und Verbraucher aber eine eindeutige Herkunftskennzeichnung. Angaben zu Haltungsbedingungen oder der Fütterung wie „Heumilch“, „Weidemilch“ oder „ohne Gentechnik“ werfen bei Konsumentinnen und Konsumenten Fragen auf. In verarbeiteten Erzeugnissen führen geringe Anteile an beworbenen Zutaten wie Früchten und Nüssen zu Verbraucherbeschwerden. In Quark und Käse sind die Angaben zum Fettgehalt oftmals unverständlich.
Wir beleuchten in diesem Themenschwerpunkt die unterschiedlichen Angaben auf Milchprodukten und erklären, welche Kriterien hinter Zeichen und Aussagen stehen. Schicken Sie uns Ihre Fragen und melden Sie Produkte, deren Angaben für Sie verwirrend oder täuschend sind.
Die pauschalen Aussagen zu Vitaminen sind für Verbraucher missverständlich und verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen die Health-Claims-Verordnung. (09.07.2020)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen den Anbieter der „Apostels Feta Creme“ geklagt. (18.06.2019)
Bei den panierten Ziegenkäsetalern war auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass sie auch Kuhmilch enthalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Hersteller nun erfolgreich abgemahnt. (03.05.2019)
Weide- Land- oder Heumilch: Bei so beworbener Milch ist nicht immer klar, was dahinter steckt, zeigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hessen. (09.08.2019)
Die Entscheidung über einen neuen Themenschwerpunkt auf Lebensmittelklarheit.de ist gefallen. Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Thema „Milchprodukte“ gewählt. (13.07.2016)
Eine Mischung aus Quark und Joghurt ist kein Quark. Der Vzbv mahnte Ehrmann deswegen ab. (18.05.2016)
Nur 0,5 Prozent Haselnüsse stecken in dem Dessert der Molkerei Ehrmann. Die Nüsse werden auf dem Deckel ausgelobt. Dennoch wies das Landgericht Memmingen die vzbv-Klage ab. (04.04.2017)
Ob Bilder von weidenden Kühen oder Werbung mit Fairness und Regionalität: Nicht immer halten Milchverpackungen, was sie versprechen, zeigt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bayern. (28.10.2016)
"Käse" und "Milch" sind definierte Bezeichnungen, die nicht für ihre pflanzlichen Ersatzprodukte verwendet werden dürfen. Dies entschied jetzt auch der Europäische Gerichtshof. (14.06.2017)
Wenn deutscher Käse in der Verpackung steckt, darf das Etikett nicht „Griechenland“ suggerieren. So urteilte in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Wien. (13.07.2016)
Nicht nur Milchprodukte, sondern auch viele andere verarbeitete Lebensmittel werden als „laktosefrei“ beworben. Die Angabe ist eine wichtige Information für Menschen mit einer Milchzuckerunverträglichkeit. Doch nicht für alle Lebensmittel gibt es eine rechtliche Regelung.
Der Begriff „Weidemilch“ ist gesetzlich nicht geschützt. Das Siegel „Pro Weideland – Weidecharta“ soll Verbrauchern mehr Klarheit bieten.
Viele Käsesorten sind von Natur aus laktosefrei und unterscheiden sich somit nicht von den entsprechenden milchzuckerfreien Spezialprodukten.
Eine rechtsverbindliche Kennzeichnung gibt es für die länger haltbare Milch nicht, aber eine Selbstverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft.
Nicht alles, was im Regal nach Butter aussieht, ist tatsächlich reine Butter. Die Zusammensetzung zeigt sich manchmal erst im Kleingedruckten.
Eine rechtsverbindliche Kennzeichnung gibt es für die länger haltbare Milch nicht, aber eine Selbstverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft.
Heumilch hat das EU-Zeichen „garantiert traditionelle Spezialität“ (g. t. S.) erhalten. Dafür müssen Produzenten verbindliche Standards einhalten, vor allem eine silofreie Fütterung ohne Gentechnik.
Viele gesundheitsbewusste Verbraucher achten auf den Fettgehalt im Käse – doch ein Vergleich bei verschiedenen Käsesorten kann kompliziert sein.
Viele Käsesorten sind von Natur aus laktosefrei und unterscheiden sich somit nicht von den entsprechenden milchzuckerfreien Spezialprodukten.
Nicht nur Milchprodukte, sondern auch viele andere verarbeitete Lebensmittel werden als „laktosefrei“ beworben. Die Angabe ist eine wichtige Information für Menschen mit einer Milchzuckerunverträglichkeit. Doch nicht für alle Lebensmittel gibt es eine rechtliche Regelung.
Ob „Käse-Laugenstange“ oder Pizza: Zum Überbacken verwenden Hersteller neben echtem Käse auch manchmal Imitat. Doch das ist für Verbraucher nicht immer eindeutig zu erkennen.
Lebensmittelklarheit.de fordert, diese Kennzeichnungslücke zu schließen. (30.01.2013, aktualisiert am 05.03.2016)
Wer „Ziegenkäse“ kauft, muss sich darauf verlassen können, dass ausschließlich Ziegenmilch verwendet wurde. Lebensmittelklarheit.de fordert den Gesetzgeber auf, klare Kennzeichnungsregelungen zu schaffen. (23.05.2013, aktualisiert am 05.02.2016)