Themenübersicht Abbildungen von Lebensmitteln und Zutaten
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Abbildungen auf Verpackungen stellen das enthaltene Lebensmittel und häufig auch dessen Zutaten besonders ansprechend und werbewirksam dar. Problematisch wird es, wenn eine Abbildung eine Erwartung schürt, die das Produkt nicht erfüllt – wenn es zum Beispiel völlig anders aussieht oder erwartete Zutaten fehlen.
Wir erklären, welche rechtlichen Grenzen es für Bilder auf Verpackungen gibt und beantworten Ihre Fragen dazu. Melden Sie uns Lebensmittel, deren Abbildungen aus Ihrer Sicht unpassend oder täuschend sind.
Der Discounter verkaufte Fleisch aus konventioneller Stallhaltung mit einem Foto von Schweinen auf grüner Wiese. (27.05.2020)
Die Abstimmung ist beendet, die meisten Teilnehmer interessierten sich für das Thema „Abbildungen von Lebensmitteln und Zutaten“. (19.02.2020)
Vorne pries der Anbieter Mango und Maracuja an, doch im Saft steckten vorwiegend Apfel und Orange. Das Landgericht Salzburg beurteilte die Aufmachung als irreführend. (26.09.2018)
Das Projekt Lebensmittelklarheit und die Getränkehersteller haben ihren Dialog zur Kennzeichnung von Near-Water-Getränken ohne Einigung beendet. (04.09.2017)
Der Anbieter der „Yummi Yummi Berries Erdbeere“ warb mit einem Fruchtsaftgehalt von 16 Prozent. Doch Erdbeersaft war nicht enthalten. (23.08.2019)
Bei den panierten Ziegenkäsetalern war auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass sie auch Kuhmilch enthalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Hersteller nun erfolgreich abgemahnt. (03.05.2019)
Auf dem Etikett prangte eine große Blaubeere, doch im Saft steckte hauptsächlich Apfel. Nach mehreren Verbraucherbeschwerden hat der Verbraucherzentrale Bundesverband den Anbieter abgemahnt. (06.11.2018)
In den Schokoperlen stecken keine ganzen Blaubeeren, sondern nur eine Fruchtzubereitung. Nach der Änderung des Etiketts wird das nun deutlicher. (31.10.2018)
Die europäische Verbraucherorganisation BEUC hat europaweit Verbraucherbeschwerden zur Lebensmittelkennzeichnung gesammelt und drei Hauptärgernisse ausgemacht. (16.10.2018)
Wer sich beim Kauf von Fruchtsäften an der gewünschten Fruchtart orientiert, kann leicht „daneben greifen“. Versehentlich landet dann ein Getränk im Einkaufskorb, das mehr Wasser als Saft enthält.
Auf der Packung prangen Früchte und der Name suggeriert einen üppigen Fruchtanteil. Doch im Produkt steckt kaum ein Hauch der genannten Zutat. Alibizutaten sind für Verbraucher ein Ärgernis.
Vielfach passt die Packungsgestaltung nicht zur Zusammensetzung des Lebensmittels. Das zeigt die repräsentative Verbraucherforschung von Lebensmittelklarheit.de (13.11.2013)
Mit dem Aufdruck „Serviervorschlag“ weisen Hersteller darauf hin, dass nicht alle abgebildeten Bestandteile im verpackten Lebensmittel vorhanden sind. Das zeigt aber keine Wirkung. (25.02.2016)
Käufer gehen überwiegend davon aus, dass die auf der Verpackung abgebildeten Früchte die Hauptzutat in Mehrfruchtsäften sind. Das ist häufig aber nicht der Fall. (30.01.2014)
Werben Früchtetees mit Früchten in Wort und Bild, müssen diese nicht darin sein. Bei aromatisierten Früchtetees weist es nur auf die Geschmacksrichtung hin. Die meisten Verbraucher verstehen dies falsch. (12.07.2013)
So lautet das Ergebnis einer Befragung von 750 Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Lebensmittelmarkt im Jahr 2012. (11.07.2012)