So haben Hersteller reagiert:

Anbieter weist Zwiebel als Zutat der „Zwiebelmettwurst“ aus

Änderung: Zwiebel als Bestandteil der Zwiebelmettwurst ist nun als Zutat zu erkennen. Ohne Mengenangabe kann es sich jedoch nur um eine kleine Menge Zwiebel als Gewürz handeln.
Geändert

Der Produktname Zwiebelmettwurst und die abgebildeten Zwiebeln deuten auf Zwiebeln als charakteristische Zutat der Wurst hin. Irritierend war daher, dass „Zwiebeln“ gar nicht in der Zutatenliste auftauchten. 
Der Anbieter hat inzwischen das Zutatenverzeichnis  überarbeitet und kennzeichnet Zwiebeln als Bestandteil der Zwiebelmettwurst. Dabei handelt es sich offensichtlich um eine kleine Menge, denn eine konkrete Angabe dazu gibt es nicht. 

Es wird ZWIEBEL-Mettwurst angeboten. In der Zutatenliste finde ich aber keine Zwiebeln. Wenn überhaupt verbergen sich Zwiebeln hinter den Bezeichnungen Gewürze oder Gewürzextrakte. So ein Minimum an Zwiebel-"aroma" rechtfertigt aber nicht die Bezeichnung Zwiebelmettwurst.
Verbraucher aus Witten vom 10.06.2022

Der Produktname lautet „Pikante Zwiebelmettwurst fein“. In der Zutatenliste fehlt die Auflistung von Zwiebeln
Verbraucherin aus Lauterecken vom 02.02.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Verbraucher:innnen erwarten zurecht, dass die auf dem Etikett ausgelobten Zwiebeln im Zutatenverzeichnis auftauchen. Zusätzlich sollte der Anbieter den Zwiebelanteil kennzeichnen.

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Pikante Zwiebelmettwurst fein“ und zeigt auf dem Etikett ein mit der Mettwurst belegtes Brötchen und Zwiebelstückchen. Die Zutatenliste führt Zwiebeln nicht auf. Dort sind „Gewürze“ und „Gewürzextrakte“ genannt.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung sieht für vorverpackte Lebensmittel aus mehreren Zutaten ein Zutatenverzeichnis vor. Die Auflistung der Zutaten erfolgt in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtanteils. Darüber hinaus ist die Menge der Zutaten zu beziffern, die die Verpackung durch Bilder oder Worte hervorhebt. Ausgenommen von dieser verpflichtenden Mengenkennzeichnung sind Zutaten, die das Produkt lediglich in geringen Mengen zur Geschmacksgebung enthält. Gewürze wie Zwiebeln oder Pfeffer, deren Anteil nicht mehr als zwei Prozent im Endprodukt ausmachen, können in der Zutatenliste als Lebensmittelklasse „Gewürze“ aufgelistet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name Zwiebelmettwurst deutet auf einen wesentlichen Anteil an Zwiebeln hin. Diese sollte in der Zutatenliste auch erkennbar sein. Tatsächlich handelt es sich offenbar um einen sehr geringen Zwiebelanteil in der Wurst, der sich hinter den Angaben „Gewürzen“ und „Gewürzextrakte“ verbirgt. Verbraucher:innen sollten erfahren, in welcher Form und welcher Menge Zwiebeln in der Mettwurst stecken.

Fazit:

Der Hersteller sollte Zwiebeln in der Zutatenliste aufführen und deren Anteil beziffern.

Stellungnahme der zur Mühlen Gruppe Markenvertriebs GmbH, Böklund

Kurzfassung:

Lebensmittelrechtlich ist der Verzicht der separaten Deklaration von Zwiebeln möglich. Wir halten es jedoch aus nachvollziehbaren Gründen der allgemeinen Verständlichkeit für angemessen, die von uns eingesetzten Zwiebeln auch im Zutatenverzeichnis aufzuführen. Die Deklaration werden wir mit der Neuauflage der Folien entsprechend anpassen.

Ergebnis

Der Anbieter führt nun Zwiebeln in der Zutatenliste auf. „Zwiebel“ ist wie Pfeffer, Muskat und Ingwer Bestandteil der Zutat „Gewürze“, die in geringer Menge eingesetzt werden. Es gibt keine Mengenangabe für Zwiebel.