Werbung auf birkenzuckershop.de und birkenzucker-original.com
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de
Zusammenfassung
Auf den genannten Internetseiten der Firma Styrums GmbH wird bzw. wurde das Produkt „Fin Finesse Birkenzucker“ mit unverständlichen Nährstoffangaben und mehreren gesundheitsbezogenen Aussagen angepriesen. Unter anderem wird versprochen, der Verzehr des Zuckeralkohols anstelle von Zucker fördere die Gewichtskontrolle und reduziere das Risiko für Osteoporose und Mittelohrentzündung bei Kindern. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale widersprechen die Angaben der Health-Claims-Verordnung und müssen von den Seiten entfernt und die Nährwertangaben präzisiert werden.
Beschwerde
Auf styrums-shop.eu wirbt die Firma auf der abgebildeten Dose und im daneben stehenden Text mit "85 % weniger Kohlehydrate". In den Nährwertangaben wird der Kohlenhydratgehalt dann mit 99,8 % angeben.
Frau W. aus Zeven vom 14.01.2013
Darum geht’s:
Auf der Internetseite styrums-shop.eu wird der Zuckeralkohol Xylit als „Fin Finesse Birkenzucker“ zum Kauf angeboten. In der Artikeldetailansicht zum Produkt heißt es „… 40 % weniger Kalorien – 85 % weniger Kohlehydrate – für Diäten – zahnfreundlich! Zucker ist neben Stress der größte Säurebildner. Er macht süchtig, schädigt Haut, Zähne und Darm. Mit Xylit gibt es endlich eine echte, leckere und geschmacksneutrale Alternative zu Zucker.“
Die Nährwertangaben nennen unter anderem 99,8 % Kohlenhydrate (davon 99,8 % Xylit). Der Verbraucher hält die widersprüchlichen Angaben zu Kohlenhydraten und die Verbraucherzentrale darüber hinaus die gesundheitsbezogenen Versprechen, die für das Produkt gemacht werden, für unzulässig.
Auf einer weiteren Internetseite des Anbieters, birkenzuckeroriginal.com, finden sich unter „Was ist Birkenzucker?“ gesundheitsbezogene Angaben. Unter den Überschriften „figurbewusst“, dentalbewusst“ und „Weitere wohltuende Eigenschaften“ steht unter anderem:
- „Fördert die Gewichtskontrolle auf natürliche Weise, …“,
- „mindert das Hungergefühl“,
- „Beugt Karies vor“
- „Wirksam bei Pilzinfektion und Candida“
- „Verringert das Risiko von der Entstehung von Osteoporose“
- „Kann bei Kindern Mittelohrentzündungen vorbeugen“´
Das ist geregelt:
Nach der Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV) umfasst eine Nährwertangabe zu Kohlenhydraten „jegliches Kohlenhydrat, das im menschlichen Stoffwechsel umgesetzt wird, einschließlich mehrwertiger Alkohole;“ und eine Nährwertangabe zu Zucker „alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide und Disaccharide, ausgenommen mehrwertige Alkohole;“
Gemäß § 12 LFGB ist es verboten, in der Werbung für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall Aussagen zu verwenden, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (im Folgenden Health-Claims-VO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.
Als nährwertbezogene Angabe gilt unter anderem “ jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt, und zwar aufgrund der Energie (des Brennwerts), die es liefert, in vermindertem oder erhöhtem Maße liefert oder nicht liefert;“
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“ .
Gesundheitsbezogene Angaben müssen zudem zugelassen sein und in eine Liste nach einem bestimmten Verfahren aufgenommen worden sein. Allerdings gelten für etliche Angaben Ausnahmen aufgrund von Übergangsregelungen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Nährwertangabe, die 99,8 % Kohlenhydrate und davon 99,8 % Xylit angibt, entspricht den Vorgaben der NKV. Die Werbung mit „85 % weniger Kohlehydrate“ ist unverständlich.
Zudem werden unseres Erachtens die Vorgaben der Health Claim-Verordnung durch die genannten gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben missachtet. Die gesundheitsbezogenen Angaben dürften in der Lebensmittelwerbung nach der Health-Claims-VO erst dann verwendet werden, wenn sie zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind. Eine solche Zulassung liegt für diese Angaben nicht vor.
Außerdem wird der Eindruck vermittelt, dass der Verzehr von Birkenzucker bei Pilzinfektionen antimykotisch wirkt, das Risiko einer Erkrankung an Osteoporose verringern und einer Mittelohrentzündung bei Kindern vorbeugen kann. Solche krankheitsbezogenen Angaben verstoßen nach unserer Auffassung gegen § 12 LFGB.
Fazit:
Die Werbung mit „85 % weniger Kohlehydrate“ sowie die gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben für Fin Finesse Birkenzucker auf Styrums-shop.eu (neu: birkenzuckershop.de) und birkenzucker-original.com muss der Betreiber der Seiten aus dem Internet entfernen.
Stellungnahme der Styrum’s GmbH, Kreuzlingen/Schweiz
Kurzfassung erstellt durch die Verbraucherzentrale:
Die Styrum’s GmbH teilte mit, auf dem Produkt „Fin Finesse“ sei der Referenzwert immer gewöhnlicher Haushaltszucker. Hier ließe sich eine Nachbesserung beim nächsten Druck realisieren, indem darauf verwiesen würde. Gesundheitsbezogene Aussagen, wie hilft bei… u. s. w. würden nicht verwendet. Bezüglich des Auftritts im Internet bestände kein plausibler Handlungsbedarf. Grund sei die neue Website, birkenzuckeroriginal.com, die mit der Styrums Shopseite verlinkt sei. Die im bisherigen Shop getroffenen Aussagen bezüglich Birkenzucker seien nicht mehr relevant und würden gelöscht oder im Falle einer Notwendigkeit korrigiert. Die neue Seite beinhalte sowohl Studien als auch Quellennachweise.
Ergebnis
Die vom Verbraucher genannte Internetseite styrums-shop.eu existiert in der gemeldeten Version nicht mehr. Unter der Adresse stehen nur noch zwei Links zu den Nachfolgeseiten birkenzuckershop.de und birkenzucker-original.com. Die Artikeldetailansicht zu Fin Finesse Birkenzucker im neuen Shop ist inhaltlich unverändert.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de