Vemondo Frucht Häppchen Erdbeere
Zusammenfassung
Die prominente Abbildung der Erdbeere zusammen mit dem Hinweis „sonst nix“ auf der Schauseite der „Fruchthäppchen Erdbeere“ passen nicht zum Inhalt. In der Packung stecken gelierte und aromatisierte „Fruchthäppchen“, die hauptsächlich aus Äpfeln und nur zu sechzehn Prozent aus Erdbeeren bestehen.
Der Anbieter sollte die Gestaltung der Schauseite an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen und den Werbehinweis „sonst nix“ entfernen.
Der Anbieter hat angekündigt, den Hinweis „sonst nix“ zeitnah zu entfernen.
Beschwerde
Auf der Packung vorne steht „Erdbeere – sonst nix“. Dass ich hier so was wie getrocknete Erdbeeren erwarten habe, liegt vielleicht an mir. Aber dass diese Fruchthäppchen „Erdbeere – sonst nix“ zu 82 Prozent (!!) aus Apfelpüree bestehen, ist nicht nur irreführende Werbung, sondern schlichtweg unlauter und Betrug am Kunden.
Verbraucher aus München vom 21.12.2022
Auf der Verpackung ist eine Erdbeere abgebildet und ein Strich mit dem Hinweis „sonst nix“. Das suggeriert 100 % Erdbeere, aber in Wirklichkeit ist die Hauptzutat 82 % Apfelpüree. Auch die restlichen Hilfsstoffe um die Fruchterdbeeren zu bilden erwecken bei mir nicht den Eindruck von „sonst nix“.
Wäre schön, wenn Sie den Hersteller Vemondo darauf hinweisen könnten.
Verbraucher aus Tettnang vom 20.12.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die prominent abgebildete Erdbeere vermittelt zusammen mit dem Hinweis „sonst nix“ einen falschen Eindruck über die tatsächliche Zusammensetzung der Fruchthäppchen.
Darum geht’s:
Auf den Beuteln mit Fruchthäppchen ist eine große Erdbeere abgebildet. Der Schriftzug „Erdbeere“ steht in Verbindung mit dem Hinweis „sonst nix“. Auf der Rückseite bezeichnet der Anbieter die Fruchthäppchen als Fruchtsnack aus Apfel- und Erdbeerpüree getrocknet.
Der Anteil für Apfelpüree liegt bei 82 Prozent, Erdbeerpüree bei 16 Prozent. Zu den weiteren Zutaten zählen vier Zusatzstoffe, darunter Geliermittel, und natürliches Erdbeeraroma.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung des Produktes vermittelt den falschen Eindruck, dass ausschließlich Erdbeeren im Produkt stecken. Das trifft jedoch nicht zu: Mit Apfelpüree als Basis und einem Anteil von zwölf Prozent Erdbeeren sowie mehreren Zusatzstoffen und Aroma passt die Aufmachung der Verpackung „Erdbeere – sonst nix“ nicht zur Zusammensetzung.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Gestaltung der Schauseite an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen und den Werbehinweis „sonst nix“ entfernen.
Stellungnahme der Dafco B.V., NL-Rotterdam
Mit der Beschreibung „sonst nix“ sollte ursprünglich auf die pflanzliche Herkunft aller Zutaten gewiesen werden. Leider wirkt das Design verwirrend, da ein Strich auf die Erdbeere (statt Apfel und Erdbeere) weist. Die Verpackung wird zeitnah geändert in dem die Beschreibung „sonst nix“ komplett entfällt und so weiterhin keine Verwirrung verursacht.
Ergebnis
Der Anbieter hat angekündigt, den Hinweis „sonst nix“ zeitnah zu entfernen.