So haben Hersteller reagiert:

Vanilleblüte auf der Verpackung von Premier Protein Bar Deluxe entfernt

Änderung: Die Verpackung des Riegels deutet nun nicht mehr auf natürliche Vanille als Bestandteil hin.
Geändert

Die abgebildete Vanilleblüte zusammen mit der Sortenbezeichnung „white chocolate vanilla“ ließen natürliche Bestandteile der Vanillepflanze in dem Riegel vermuten. Aus der Zutatenliste ging jedoch hervor, dass statt echter Vanille lediglich „Aromen“ zugesetzt sind. Der Hersteller hat nun die auf der Verpackung abgebildete Vanilleblüte entfernt.

Auf der Verpackung des Produkts ist eine Vanilleblüte abgebildet. Das Produkt selbst beinhaltet jedoch weder natürliches Vanillearoma, Vanilleextrakt oder Vanille.
Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber ich habe in Erinnerung, dass nur Produkte mit oben genannten Inhaltsstoffen eine Vanilleblüte oder ähnliche Abbildungen auf ihren Verpackungen tragen dürfen.
Verbraucherin aus Köln vom 21.07.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Obwohl der Hersteller eine Vanilleblüte auf der Verpackung abbildet, verwendet der er statt echter Vanille lediglich „Aromen“. Der Hersteller sollte auf der Schauseite unmissverständlich darauf hinweisen, dass zugesetzte Aromen den Vanillegeschmack ausmachen. 

Darum geht’s:

Der Riegel „Premier Protein Protein Bar Deluxe“ der Sorte „white chocolate vanilla“ zeigt auf der Verpackungsvorderseite ein aufgeschnittenes Riegelstück. Direkt daneben liegt eine Vanilleblüte. Unterhalb der Sortenbezeichnung „white chocolate vanilla“ findet sich in kleinerer Schriftgröße ein Hinweis „flavoured“.
Die Zutatenliste führt keine Vanillebestandteile auf, sondern „Aromen“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes. 
Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) hat sich in einer Stellungnahme zu Abbildungen von Vanilleschoten und Vanilleblüten auf Lebensmitteln geäußert. Nach Auffassung des Arbeitskreises sind Abbildungen von Vanilleschoten oder Vanilleblüten auf Lebensmitteln, die nicht ausschließlich mit gemahlenen Vanilleschoten oder natürlichen Vanillearomen hergestellt sind, irreführend. Die Beschlüsse des ALTS sind nicht rechtsverbindlich, sie dienen der Lebensmittelüberwachung für eine einheitliche Beurteilung von Lebensmitteln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Eine abgebildete Vanilleblüte passt nicht zu einem Lebensmittel, das seinen Vanillegeschmack durch Aromen erhält, die nicht aus der Vanille stammen. Auch der Begriff „flavoured“ (englisch: aromatisiert) oder die Wortschöpfung „Vanilla“ statt „Vanille“ können diesen Widerspruch nicht auflösen. Sie fallen im Gegensatz zur Vanilleblüte weit weniger auf und sie zeigen nicht klar, dass lediglich Aromen für den Vanillegeschmack sorgen. 

Fazit: 

Der Hersteller sollte auf der Schauseite statt einer abgebildeten Vanilleblüte unmissverständlich darauf hinweisen, dass zugesetzte Aromen den Vanillegeschmack ausmachen. 

Stellungnahme der ACTIVE NUTRITION INTERNATIONAL GmbH, München

Kurzfassung:

Die Verkehrsbezeichnung und das Zutatenverzeichnis sind rechtlich korrekt deklariert. Auf der Front unseres Produktes sowie in der Verkehrsbezeichnung weisen wir auf die Geschmacksrichtung "Vanille" hin. Die Vanilleblüte wird lediglich stilisiert abgebildet und soll dem Verbraucher die Geschmacksrichtung verdeutlichen und bei der Unterscheidung der verschiedenen Sorten helfen.

Ergebnis

Der Hersteller hat uns mitgeteilt, dass die Verpackung bereits im Jahr 2021 angepasst wurde. Uns liegt nun ein Foto der neuen Verpackung vor.