So haben Hersteller reagiert:

Hawesta „Heringsröllchen“ nun mit neuem Namen

Änderung: Der Name „Heringsröllchen“ passte nicht zum Inhalt. Bei zerkleinerten und geformten Heringsfilets handelt es sich um „Heringsbällchen“.
Geändert

Der Hersteller bot „Heringsröllchen“ in einer Konserve an. Dabei handelte es sich um zerkleinerte Heringsfilets, die mit weiteren Zutaten zu „Bällchen“ geformt sind. Es gab keine erkennbaren Stücke von Heringsfilets. 
Der Hersteller hat den Produktnamen inzwischen angepasst. Statt „Heringsröllchen“ steht nun „Heringsbällchen“ auf der Dose.

Plakativ steht auf der Dose „Heringsröllchen Curry-exotisch“. Da es sich nicht um Röllchen (da rollt man etwas auf), sondern um Bällchen handelte, die aus einer undefinierbaren Masse geformt waren, fühle ich mich getäuscht. Beim Studium des Kleingedruckten auf der Seite der Dose stand: „Heringsfilet zerkleinert und geformt, 54 % Heringsfilet“. Ferner "Paniermehl" ohne prozentuale Angabe. […]
Verbraucher aus Herzogenaurach vom 08.02.2021

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Der Hersteller bietet „Heringsröllchen“ in einer Konserve an. Dabei handelt es sich um zerkleinerte Heringsfilets, die mit weiteren Zutaten zu „Bällchen“ geformt sind. Es gibt keine erkennbaren Stücke von Heringsfilets.

Darum geht’s:

Der Deckel der Konserve mit „Heringsröllchen“ zeigt rundlich geformte Klöße mit einer Sauce. Die Bezeichnung lautet „Heringsfilets, zerkleinert und geformt in exotischer Curry-Tomaten-Sauce“. Das Produkt besteht zu 54 Prozent aus Heringsfilets. Die Zutatenliste führt an fünfter Stelle Paniermehl auf. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs beschreiben unter anderem die Kennzeichnung von Fischteilen. In den Leitsätzen mit Gültigkeit vom 21.02.2003 bis 13.01.2021 steht Folgendes:
„Röllchen“ sind zylinderförmig bis rundlich geformte Erzeugnisse aus ganzen oder aus grobstückig zerteilten Filets mit einem Einzelgewicht von etwa 25 Gramm. Bestehen diese aus „grobstückig zerteilten Filets“ tragen sie in der Bezeichnung den Hinweis „geformt“ oder „zerkleinert und geformt“.
Der Begriff „Heringsröllchen“ zählt nach den Leitsätzen zu den Brat- und Backfischwaren. Sie bestehen danach aus geformten Heringsfilets und enthalten höchstens 0,2 Prozent Bindemittel und nicht mehr als zwei Prozent würzende Zutaten.
Es liegt eine Neufassung der Leitsätze vom 14.01.2021.Danach wird aufgerolltes Filet vom Hering als „Röllchen“ oder „Ring“ bezeichnet. Zylinderförmig bis rundlich geformte Erzeugnisse aus zerkleinerten Heringsfilets heißen dann „Bratheringsröllchen“. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

„Röllchen“ können laut den „alten“ Leitsätzen aus grobstückig zerteilten Fischfilets stammen. Die geformten „Bällchen“ dagegen sind aus feinstückigem Fischfleisch, in dem nach unserer Auffassung keine Struktur mehr erkennbar ist. Aus unserer Sicht passt daher der Name „Heringsröllchen“ nicht zum Inhalt.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Bezeichnung des Produktes an die geltenden Leitsätze anpassen.

 

Stellungnahme der HAWESTA - Feinkost GmbH & Co. KG, Lübeck

Kurzfassung, von der Verbraucherzentrale erstellt:

Die Verpackungsdeklaration entspricht den Anforderungen gemäß Art. 17 LMIV: Die Begriff „Röllchen“ wurde aufgrund der zylindrischen Form des Produktes gewählt. Es ist eine beschreibende Bezeichnung des Lebensmittels, wobei die formbeschreibende Auslobung als Produktname auf der Frontseite des Produktes ersichtlich ist. Auf der Außenseite der Dose ist zusätzlich die Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels „Heringsfilet, zerkleinert und geformt“ aufgeführt.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat im September 2022 eine geänderte Verpackung im Handel vorgefunden. Statt „Heringsröllchen“ heißen die verarbeiteten und geformten Filets entsprechend den Leitsätzen nun „Heringsbällchen“.