Das ärgert beim Einkauf:

Becel classic

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Vitamin D-Zusatz stammt nicht aus pflanzlicher Quelle sondern aus Wollfett
getaeuscht

Die Beschreibung von Eigenschaften eines Lebensmittels muss mit den Tatsachen übereinstimmen. Wird ein Produkt als „rein pflanzlich“ beworben, muss dies für alle Zutaten zutreffen. Dies ist bei der Becel classic nicht der Fall. Der Aussage bezieht sich nur auf die verwendeten Fette und Öle und gilt nicht für das zugesetzte Vitamin D.
Der Anbieter sollte die Werbung daher entfernen oder klar benennen, worauf sich die Aussage bezieht, z. B. durch eine Formulierung wie „mit rein pflanzlichen Fetten und Ölen“.

Becel classic ist als „rein pflanzlich“ deklariert. Meines Wissens stammt das Vitamin aus Wollfett. Damit ist die Margarine nicht vegan. Die Deklaration "rein pflanzlich" ist somit meiner Meinung nach irreführend und verbrauchertäuschend.
Herr G. aus Ehingen vom 21.09.2013

Darum geht’s:

Die Packung lobt auf der Seite verschiedene, meist positiv bewertete Aspekte der Margarine aus, unter anderem „rein pflanzlich“. Der Verbraucher hat diese Aussage auf das ganze Produkt bezogen und fühlt sich getäuscht, da seiner Kenntnis nach das enthaltene Vitamin D aus Lanolin, dem Wollwachs oder Wollfett von Schafen stammt.

Das ist geregelt:

Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach beispielsweise dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Darstellungen oder Aussagen insbesondere über die Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist es verständlich, das Werbeversprechen „rein pflanzlich“ auf den gesamten Inhalt der Packung, genauer die ganze Margarine zu beziehen. Menschen, die sich vegan ernähren, verzichten in ihrem Leben auch auf Lebensmittel und andere Konsumgüter von lebenden Tieren wie Eier, Milcherzeugnisse, Honig, Leder und Wolle. Also ist für sie ein Vitamin tabu, das aus Schafswolle isoliert wurde. Das hier vorliegende Vitamin D 3 kommt in Pflanzen nicht vor. Somit kann es  das Versprechen „rein pflanzlich“ nicht erfüllen.

Fazit:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter das Produkt nicht mit „rein pflanzlich“ bewerben, da die Eigenschaft nicht für alle Zutaten stimmt. Entweder entfällt die Werbung oder muss klar benennen, auf welche Zutaten sie sich bezieht.

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Die Bezeichnung „rein pflanzlich“ leitet sich ab aus geltenden gesetzlichen Bestimmungen und bezieht sich auf den rein pflanzlichen Ursprung der in Becel Classic verwendeten Fette und Öle. Wichtig ist dieser Hinweis für alle Verbraucher, die ein Produkt aus pflanzlichen Ölen und Fetten suchen, da im Markt eine Vielzahl von Mischprodukten aus pflanzlichen und tierischen Fetten angeboten werden.

Ergebnis

Der Anbieter teilte am 10.10.2013 mit, eine mögliche Änderung der Kennzeichnung zu prüfen.

Bei einer Marktbegehung 2016 ist der Redaktion aufgefallen, dass das Produkt jetzt statt mit "rein pflanzlich" mit "für die vegane Ernährung geeignet" beworben wird. Der Täuschungsvorwurf wird aus Sicht der Redaktion nicht ausgeräumt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de