Das ärgert beim Einkauf:

Wilhelm Brandenburg Salami Spitzenqualität, Qualität frisch vom Stück

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Unter Schutzatmosphäre verpackter Wurstaufschnitt wurde nicht gerade vom Stück geschnitten
getaeuscht

Der Slogan „Qualität frisch vom Stück“ auf einem vorverpackten Wurstaufschnitt sollte nur für Ware erfolgen, die auch an der Verkaufstheke oder im Supermarkt vom Stück geschnitten und abgepackt wurde. Findet das Aufschneiden der Wurst beim Hersteller statt, sollte die Werbung unterbleiben.

Diese eingeschweißte Wurst aus dem Kühlregal bei Rewe wirbt mit dem Slogan "Qualität frisch vom Stück". Ich finde das nicht in Ordnung, denn eine Wursttheke, wo diese Wurst geschnitten und verpackt werden könnte, gibt es in dem Laden nicht. Das heißt ja wohl, dass diese Salami nicht frisch sein kann, sondern wohl eher in einer riesigen Fabrik irgendwann mal abgeschnitten und verpackt wurde. Was hier frisch heißen soll, ist mir schleierhaft.
Verbraucher aus Marburg vom 15.10.2015

Darum geht’s:

In Scheiben geschnittene Salami in einer Fertigpackung trägt den Aufdruck „Qualität frisch vom Stück“. Betrachtet man das Etikett auf der Rückseite, stellt man fest, dass die Wurst nicht an der Wursttheke im Supermarkt geschnitten und verpackt wurde. Zudem sind die Salamischeiben „unter Schutzatmosphäre verpackt“. Das bedeutet, dass die Luft in der Verpackung speziell zusammengesetzt wurde. Bei Fleisch(-erzeugnissen) werden im Gasgemisch in der Regel der Sauerstoff- und Kohlendioxidgehalt erhöht. Der erhöhte Sauerstoffgehalt stabilisiert die rote Farbe des Fleisches und lässt die Wurst dadurch länger frisch erscheinen. Gleichzeitig kann der Sauerstoff die Oxidation von Fetten in der Wurst fördern, so dass sie schneller ranzig schmecken kann. Kohlendioxid unterdrückt das Wachstum von Verderbniserregern, was die Haltbarkeit verlängert.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung „Qualität frisch vom Stück“ erweckt den Eindruck, die Wurstscheiben seien wie an der Wursttheke frisch vom Stück geschnitten worden. Das Aufschneiden und Verpacken beim Hersteller steht unserer Ansicht nach ebenso wie Verpacken unter Schutzatmosphäre im Widerspruch zur Werbung "frisch vom Stück" im Sinne von gerade eben verarbeitet, hier frisch geschnitten. Dieses Verständnis von „frisch“ bestätigte auch die repräsentative Verbraucherstudie „Verbraucherwahrnehmung von Lebensmittelverpackungen“ des Projektes Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen. Die Befragung zeigte: Verbraucher gehen bei der Bezeichnung „frisches Hackfleisch“ überwiegend davon aus, dass es am selben Tag, an dem es angeboten wird, auch zubereitet wurde.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Hinweis „Qualität frisch vom Stück“ von der Verpackung entfernen.

Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 07.12.2015 wurde nicht reagiert.

 

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir das Produkt unverändert im Handel vorgefunden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de