Das ärgert beim Einkauf:

Werbung zu Frühstücksbreien auf rapunzel.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nicht zugelassene Versprechen zum Körpergewicht und für die Darmgesundheit
getaeuscht

Auf der Website steht für die Frühstücksbreie unter anderem:

  • besonders gut bekömmlich,
  • leicht verdaulich,
  • gibt Energie und fördert die Konzentration.
  • sättigt besonders lange.

Außerdem:

  • Beta-Glucane haben einen wissenschaftlich belegten, positiven Effekt auf den Blutcholesterinwert und helfen erwiesenermaßen über ihre Sättigungswirkung, das Gewicht zu halten.
  • Zudem wirken sie präbiotisch und fördern eine gesunde Darmflora.

Jedes selbst gemachte Müsli müsste doch eigentlich dieselben Wirkungen haben. Hier bekommt man aber den Eindruck, dass der Brei ganz spezielle Wirkungen für die Gesundheit hat. Das finde ich unseriös.
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 12.05.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Zusammenfassung:
Die Frühstücksbreie sollen unter anderem die Konzentration fördern, helfen das Gewicht zu halten und präbiotisch wirken. Für die verschiedenen Versprechen nennt der Anbieter mit einer Ausnahme keine wissenschaftlichen Untersuchungen als Belege und für die Wirkungen erforderliche Verzehrsempfehlungen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Angaben mit einer Ausnahme nicht durch die Verordnung (EG) 1924/2006 (Health–Claims-Verordnung) gedeckt und müssen von der Seite entfernt werden.

Darum geht’s:
Auf der Webseite rapunzel.de werden in der Produktkategorie „Müsli“ und der Rubrik „Neuprodukte 2011“ verschiedene Frühstücksbreie beschrieben. Angepriesen werden die Frühstücksbreie in Neuheiten 2011 mit folgenden Angaben

  • besonders gut bekömmlich,
  • leicht verdaulich,
  • gibt Energie und fördert die Konzentration und
  • sättigt besonders lange.

Hinweise durch welche Inhaltsstoffe diese gesundheitlichen Wirkungen erreicht werden sollen, sind hier nicht benannt.
Weiterhin wird speziell für den Frühstücksbrei Basis darauf hingewiesenen „Beta-Glucane haben einen wissenschaftlich belegten, positiven Effekt auf den Blutcholesterinwert und helfen erwiesenermaßen über ihre Sättigungswirkung, das Gewicht zu halten. Zudem wirken sie präbiotisch und fördern eine gesunde Darmflora.
Die Verbraucherin hält die Angaben für unseriös.

Das ist geregelt:
Die Health–Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“ und  „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen.

Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 6 der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.

Lebensmittelhersteller können für gesundheitsbezogene Angaben eine Zulassung nach Art. 13 HCVO beantragen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft und bewertet diese anhand wissenschaftlicher Kriterien. Als Ergebnis hat die Europäische Kommission zunächst eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel und Nährstoffe (sogenannte “Health Claims”) verabschiedet, die seit Dezember 2012 gilt. Andere gesundheitsbezogene Angaben, als die in der Liste genehmigten sind nach Auffassung der Verbraucherzentralen, trotzdem diese Liste noch nicht vollständig ist, verboten, außer das Zulassungsverfahren läuft noch. Zwischenzeitlich ist die Liste um weitere Angaben ergänzt worden. Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos und über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern werden gemäß Art. 14 HCVO zugelassen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die den Frühstücksbreien generell zugesprochenen positiven Effekte wie gut bekömmlich, leicht verdaulich und besonders lange sättigend sind unserer Ansicht nach individuell je nach Person, die den Brei verzehrt ganz unterschiedlich und sind auch durch andere Frühstücksvarianten möglich. Gesicherte Studien, in denen diese Wirkungen speziell für die Frühstücksbreie oder bestimmte Inhaltsstoffe an einer repräsentativen Personengruppe belegt wurden, sind nicht aufgeführt.
Von den durch die Aufnahme von Beta-Glucanen zu erreichenden Wirkungen existiert nur der Claim „Beta Glucane tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei“. Die anderen vom Anbieter den Beta-Glukanen zugesprochenen Wirkungen auf das Körpergewicht und die Darmgesundheit sowie der Claim „fördert die Konzentration“ sind nicht zugelassen.

Fazit:
Die gesundheitsbezogenen Angaben für die Frühstücksbreie und speziell den Frühstücksbrei Basis der Anbieter der Seiten aus dem Internet entfernen.

Stellungnahme der RAPUNZEL Naturkost GmbH, Legau

Kurzfassung erstellt durch die Verbraucherzentrale:
Die Deklaration „besonders gut bekömmlich, leicht verdaulich, Unterschied zu Müslis und wohliges Gefühl im Bauch“ beruht in erster Linie auf der Stärkeverkleisterung durch die warme Zubereitung. Die Wirkungen „gibt Energie“, „fördert die Konzentration“ sowie „sättigt besonders lange“ verursachen die komplexen Kohlenhydrate. Zu den Beta-Glucanen gibt es einen Health Claim bezüglich deren cholesterinsenkender Wirkung. Unlösliche Ballaststoffe sind Nahrung für die Darmbakterien und für ihre positive Wirkung auf die Darmgesundheit bekannt. Im Unterschied zu marktüblichen Müslis enthalten unsere Breie keine Produkte aus Auszugsmehlen oder gezuckerte Zutaten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de