Das haben Gerichte entschieden:

Werbung für Mind Master Brain & Body

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Per Gerichtsurteil verboten: Werbung mit mehr Leistung, bessere Konzentration und Schutz der Körperzellen
Geändert per Gerichtsurteil

Das Produkt Mind Master wurde auf den Internetseiten des Anbieters LR als Mittel für mehr Leistungsfähigkeit, bessere Konzentrationsfähigkeit und zur Neutralisation von oxidativem Stress angepriesen. Für diese Versprechen nennt der Anbieter weder die Wirkstoffe des Produktes noch anerkannte wissenschaftliche Untersuchungen als Belege.

Das Landgericht Münster hat die Verwendung der streitgegenständlichen gesundheitsbezogenen Aussagen für das Nahrungsergänzungsmittel untersagt.

2015 waren die Werbeaussagen auf lrworld.com nicht mehr vorhanden und im Online-Shop der Firma den Vorgaben der HCVO entsprechend abgewandelt.

Ich kenne jemanden in meinem Umfeld, der das Produkt Mindmaster von LR verwendet. Nachdem ich mich im Internet darüber informiert habe, finde ich dieses Produkt eher bedenklich. Zusätzlich wird auf der Internetseite von LR mit Wirkungen geworben, für die ich gerne wissenschaftliche Nachweise haben möchte. Laut deren Werbeaussagen würde es meiner Meinung nach eine Zulassung als Arzneimittel benötigen als ungeprüft als Nahrungsergänzungsmittel zu gelten.
Verbraucher aus Hannover vom 06.11.2013

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Das Produkt Mind Master wird auf den Internetseiten des Anbieters als Mittel für mehr Leistungsfähigkeit, bessere Konzentrationsfähigkeit und zur Neutralisation von oxidativem Stress angepriesen. Für diese Versprechen nennt der Anbieter weder die Wirkstoffe des Produktes noch anerkannte wissenschaftliche Untersuchungen als Belege.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen unzulässig und müssen unterbleiben.

Darum geht’s:

Auf der Internetseite lrworld.com wird das Produkt Mind Master mit verschiedenen Versprechen angepriesen. Im einzelnen sind dies die folgenden Aussagen:

  • „Mehr Leistung“
  • „Länger durchhalten“
  • „Besser konzentrieren“
  • „Die Wirkung der Green Energy Formula*:
    – Neutralisiert oxidativen Stress
    – Schützt Körperzellen
    – Mehr Energie für Körper & Geist“
  • „Körperlicher Stress wird neutralisiert und neue, frische Energie für Körper und Geist bereit gestellt. Länger durchhalten, mehr Leistungsfähigkeit, mehr Energie - jetzt ganz einfach mit Mind Master!“

Welche Wirkstoffe die „Green Energy Formula“ enthält, erfährt der Verbraucher nicht.
Der Verbraucher kann die versprochenen Wirkungen ohne wissenschaftliche Belege nicht glauben und sieht sich durch die Produktwerbung getäuscht.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)  dürfen Informationen über Lebensmittel grundsätzlich nicht irreführend sein, insbesondere dürfen sie Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zuschreiben, die sie nicht besitzen.
Weiterhin dürfen nach Artikel 7 Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen.  

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.

Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“, „keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen.

Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 6 der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.

Die Europäische Kommission hat eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) verabschiedet, die seit Dezember 2012 gilt. Andere gesundheitsbezogene Angaben, als die in der Liste genehmigten sind verboten, außer das Zulassungsverfahren läuft noch.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter legt weder offen, welche Wirkstoffe im Getränk die vollmundigen Versprechen bewirken sollen, noch erläutert er, auf welche Weise das Getränk für mehr Energie, Konzentration und Schutz der Körperzellen sorgen soll.
Unserer Einschätzung nach handelt es sich bei der Werbung um nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Werbeaussagen aus seinem Internetauftritt entfernen.
Verbraucher, die unter zu geringer Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit leiden,  sollten mit ihrem behandelnden Arzt sprechen.

Stellungnahme der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen

Vielen Dank für die Gelegenheit, zur Überarbeitung der Informationen über unser Produkt „Mind Master Brain & Body“ Stellung zu nehmen. Leider sind die rechtlichen Vorgaben der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 in vielen Punkten unklar bzw. unter Juristen umstritten. Mit der Überarbeitung der Produktinformationen haben wir die Aussagen an das aktuelle Rechtsverständnis angepasst und bedanken uns für die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale.

Ergebnis

Bei der Überprüfung der Verbraucherzentrale am 10.03.2015 waren die Werbeaussagen auf den Internetseiten lrworld.com nicht mehr vorhanden und im Online-Shop der Firma den Vorgaben der HCVO entsprechend abgewandelt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de