Das ärgert beim Einkauf:

Urbacher Still

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„Stilles“ Mineralwasser heißt nicht immer ohne Kohlensäurezusatz
getaeuscht

Ich bevorzuge Mineralwasser, welches keine Kohlensäure enthält und probiere gerne stilles Mineralwasser von unterschiedlichen Anbietern. Bei dem Anbieter Urbacher steht in großen Buchstaben darunter "Still" auf der Flasche. Daheim habe ich einen Schluck getrunken. Und siehe da, es hat Kohlensäure. Es steht kleingedruckt "… mit Kohlensäure versetzt". Merkwürdigerweise gibt es von diesem Abfüller noch ein Urbacher Classic und ein Urbacher Medium. Und eben das Urbacher Still, das kein Still ist.
Verbraucher aus Esslingen  vom 02.02.2015

Zusammenfassung:
Bezeichnungen für Mineralwasser, die den Gehalt an Kohlensäure beschreiben und marktüblich sind, werden von den Anbietern unterschiedlich verwendet. Es gibt Mineralwasser mit der Bezeichnung „still“, das wenig Kohlensäure und welches, das keine Kohlensäure enthält. So kann es leicht zu Missverständnissen über den Gehalt an Kohlensäure kommen. Dringend erforderlich sind einheitliche Bezeichnungen für jeweils definierte Bereiche an Kohlensäure, entweder auf gesetzlicher Ebene oder als freiwillige Branchenvereinbarung.
Beim vorliegenden Produkt könnte bis dahin die Mengenkennzeichnung der zugesetzten Kohlensäure in gut lesbarer Schriftgröße auf der Schauseite helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Darum geht’s:
Auf dem Etikett der Vorderseite des Urbacher Mineralwassers springt in deutlich der Hinweis „Still“ ins Auge. Der in sehr viel kleiner Schrift darunter stehende, zusätzliche Hinweis „Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt, enteisent, aus der Urbacher Quelle, Urbach“ ist leicht zu übersehen. Bei Verbrauchern, die ein kohlensäurefreies Mineralwasser erwarten, kann die Bezeichnung „Still“ zu Missverständnissen führen.

Das ist geregelt:
In der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung sind unter anderem die Anforderungen für „Natürliches Mineralwasser“ definiert und die möglichen Verkehrsbezeichnungen festgelegt:

  • natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser
  • natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt
  • natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt
  • Säuerling oder Sauerbrunnen

Der Zusatz von Kohlensäure muss grundsätzlich gekennzeichnet werden, auch wenn so geringe Mengen sind, dass der Trinker sie nicht wahrnimmt. Unterscheidungskriterien für unterschiedliche Gehalte an Kohlensäure und deren Bezeichnungen sind nicht geregelt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Unterscheidung von Mineralwasser nach ihrem Kohlensäuregehalt handhaben die Mineralbrunnen unterschiedlich. Im Wesentlichen gibt es kohlensäure“freies“, kohlensäurearmes und kohlensäurereiches Mineralwasser. Kohlensäurereiche Sorten finden Verbraucher unserer Erfahrung nach häufig in durchsichtigen und die kohlensäureärmeren Sorten in grünen Flaschen. In durchsichtigen Flaschen stecken jedoch auch die Mineralwässer mit keiner Kohlensäure oder einem nicht wahrnehmbaren Gehalt. Übliche Bezeichnungen sind pur, naturell, classic, still und medium.

Viele Brunnen wählen heute laut Auskunft des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen e.V. die Bezeichnung „Medium“ für Mineralwasser mit mittlerem Kohlensäuregehalt. Der Grund dafür soll das gestiegene Angebot an den typischen stillen französischen Wässern sein. Daher würden die Käufer bei einem stillen Wasser eher gar keine wahrnehmbare Kohlensäure erwarten.

Der Kohlensäuregehalt darf auf dem Etikett fehlen. Somit gibt es für Verbraucher bisher keine allgemeingültigen Kennzeichnungskriterien, nach denen sie ihre Wahl treffen könnten.

Fazit:
Nach Meinung der Verbraucherzentrale sollten in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Bezeichnungen für bestimmte Bereiche an Kohlensäure in Mineralwasser gesetzlich definiert werden oder sich die Mineralbrunnen europaweit auf eine verbindliche Deklaration einigen. Die Angabe des Kohlensäuregehaltes auf den Etiketten würde Verbrauchern ebenfalls die Unterscheidung erleichtern.

Stellungnahme der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG, Urbach

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Das Produkt trägt die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsbezeichnung: „Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“. Diese Angabe ist deutlich sichtbar und sehr zentral auf dem Etikett platziert. Die Schriftgröße trägt ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen Rechnung.
Die Angabe „still“ für ein derart gering karbonisiertes Mineralwasser ist allgemein handelsüblich.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de