So haben Hersteller reagiert:

True Fruits Green Smoothie, Spinat & Grünkohl + Matcha

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Produkte mit angepasster Messleiste sind ab Februar 2016 im Handel – der Matcha-Anteil ist unverändert
Geändert

Der True Fruits Green Smoothie, Spinat & Grünkohl + Matcha, zeigt auf der Schauseite der Flasche eine Messleiste, die die Anteile der verschiedenen Obst- und Gemüsesorten und einer Teesorte wiedergeben soll. Doch die Zutatenliste offenbart, dass die Mengen der verschiedenen Zutaten nicht korrekt dargestellt sind. Der Hersteller sollte die Messleiste den tatsächlichen Mengenanteilen entsprechend darstellen.

Auf dem Produkt (Glasflasche) befindet sich eine Messleiste, die mit Querstrichen auf der Flasche die Anteile der verschiedenen Zutaten suggeriert. Dieser Eindruck wird durch Abbildungen der Zutaten auf der Homepage in den entsprechenden  Mengen im Glas noch verstärkt. Vergleicht man die "Messleiste" mit den Inhaltsangaben auf der Flasche, erkennt man, dass diese doch teilweise stark von den suggerierten Anteilen abweichen.
Verbraucher aus Kolbermoor vom 01.10.2015

Darum geht’s:

Der True Fruits Green Smoothie, Spinat & Grünkohl + Matcha, ist ein aus verschiedenen Obst- und Gemüseanteilen sowie Matcha Tee zusammengesetzter Smoothie. Auf der Vorderseite der Flasche ist eine Messleiste, die die jeweiligen Anteile der verschiedenen Zutaten grafisch darstellt. Beim Vergleich dieser Anteile mit den Prozentangaben in der Zutatenliste ergeben sich Unterschiede. So zeigt die Messleiste auf der Vorderseite einen Apfelanteil von etwa einem Drittel an, während die Zutatenliste einen Anteil von knapp 55 % angibt. Bei anderen Zutaten, wie zum Beispiel beim Matcha Tee oder Ingwerpüree, sind die Anteile auf der Messleiste im Vergleich zur Zutatenliste größer dargestellt.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die grafische Darstellung von Mengenanteilen auf der Vorderseite einer Verpackung kann für Verbraucher aufschlussreich sein und ist daher zu begrüßen. Stimmt jedoch die Darstellung mit den tatsächlichen Anteilen der Zutaten nicht überein, können Verbraucher sich getäuscht sehen.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Messleiste – entsprechend den Prozentangaben in der Zutatenliste – realistisch darstellen.

Stellungnahme der true fruits GmbH, Bonn

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Vielen Dank für den Hinweis, da hat sich tatsächlich ein Fehler eingeschlichen. Die Angaben auf der Messleiste passen wir nun an. Wir nehmen das auch gleich zum Anlass, die Leiste des Green Smoothies no. 2 entsprechend zu ändern. Grundsätzlich ist es so, dass die Messleiste einen schnellen Überblick geben soll, welche Zutaten sich im Smoothie befinden (und welche eben nicht, d.h. keine Konzentrate, Zuckerzusätze, Stabilisatoren oder Farbstoffe).

Ergebnis

Der Anbieter gibt die Produkte mit angepasster Messleiste ab Ende Januar/Anfang Februar 2016 an den Handel ab. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Zutaten Ingwerpüree und Matcha Tee mit den geringsten Anteilen im Smoothie nach wie vor auf der Messleiste nicht realistisch abgebildet.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de