Das ärgert beim Einkauf:

Trek’N Eat-Produkte, Beispiel „Käsefondue‚ Schweizer Art“

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Ohne Geschmacksverstärker und Farbstoffe ausgelobt, aber mit Hefeextrakt und färbendem Gewürzextrakt
getaeuscht

Das Werben mit dem Verzicht auf bestimmte Zusatzstoffe und dem Hinweis auf die „Natürlichkeit“ der Zutaten können Verbraucher als täuschend empfinden, wenn die Lebensmittel andere Zutaten mit vergleichbarer Wirkung enthalten. Der Anbieter sollte auf die missverständliche Werbung verzichten. Nur so sind falsche Erwartungen beim Kunden von vornherein ausgeschlossen.

Auf der Tütenvorderseite ist ein "Qualitätssiegel": Keine Geschmacksverstärker. Der Inhalt auf Rückseite gibt an: Hefeextrakt.
Herr E. aus Bonn vom 09.02.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:
Die fürs Wandern angepriesenen (Trek`N Eat) lange haltbaren Fertiggerichte werben mit „Alles natürlich – keine Konservierungsstoffe, keine Farbstoffe, keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe“. Trotz dieser Hinweise findet sich in der Zutatenliste von beispielsweise "Chili con carne" die Zutat „Hefeextrakt“ und in der Zutatenliste von beispielsweise "Käsefondue 'Schweizer Art'" die Zutat „färbendes Gewürzextrakt“, die geschmacksverstärkend wirken und die Farbe verändern, aber nicht zu den Zusatzstoffen zählen. Hierdurch können sich Verbraucher getäuscht fühlen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher können aufgrund der gezielten Auslobung mit „all natural“ in Verbindung mit den Angaben „ohne Farb-, ohne Konservierungsstoffe“ ein Lebensmittel erwarten, das weder über Zusatzstoffe noch über Zutaten Substanzen enthält, die den Geschmack über Glutamat verstärken oder ausschließlich dem Zweck der Farbveränderung des Produktes dienen. Sie sehen sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu Recht getäuscht, da für sie in der Regel weder ein  Unterschied zwischen der Zugabe des isolierten Geschmacksverstärkers Glutamat und dem zur Verstärkung des Geschmacks zugesetzten Hefeextrakt mit Glutamat als Inhaltsstoff noch zwischen der Zugabe eines isolierten Farbstoffes oder eines färbenden Extraktes aus Gewürzen bestehen muss. Rechtlich zählen Lebensmittel wie Hefeextrakt und Gewürzextrakte nicht zu den Zusatzstoffen, weshalb die Hinweise, „ohne den geschmacksverstärkenden Zusatzstoff“ und „ohne Farbstoffe“ den Tatsachen entsprechen. Nichtsdestotrotz sollte der Anbieter seine Produkte nicht mit dieser Werbung anpreisen, da sie für Verbraucher in der beschriebenen Weise missverständlich sein kann.

Stellungnahme der Katadyn Deutschland GmbH, Mörfelden-Walldorf

Kurzfassung:
Hefeextrakt ist ein traditionelles Lebensmittel, das wegen seines deftigen, würzigen Geschmacks verzehrt wird; sein natürlicher Gehalt an Glutaminsäure macht es nicht zum Geschmacksverstärker. Dass Gewürz(extrakt) färben kann, weiß jedes Kind („Safran macht den Kuchen gel“). Die werbliche Auslobung ist daher sachlich richtig und gerechtfertigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de