Das ärgert beim Einkauf:

Tofutown Veggie Schnitzel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Serviervorschlag täuscht über wahre Größe hinweg
getaeuscht

Bildliche Darstellungen von Lebensmitteln auf Verpackungen dürfen Verbraucher nicht in die Irre führen. Die Veggie Schnitzel werden jeweils mit einer Scheibe Dosenananas und Käse auf der Verpackung dargestellt, wobei die Schnitzel deutlich unter der Ananasscheibe hinausragen. Weichen die Größenverhältnisse in der Realität wesentlich von der Abbildung ab, können sich Verbraucher getäuscht sehen.

Auf der Verpackung sind Schnitzel mit je einer Scheibe Dosenananas und etwas Käse abgebildet (Hawaii Style), darauf eine Maraschinokirsche. Das Schnitzel ist noch gut erkennbar und man sieht die Ananas unter dem Käse deutlich. In der Realität sind die Schnitzel gerade einmal so groß wie eine kleine Scheibe Sandwichkäse, eine Scheibe Ananas würde nicht einmal richtig draufpassen. Durch die Größenverhältnisse auf der Verpackung erwartet man viel größere Stücke als man tatsächlich bekommt.
Verbraucherin aus Augsburg vom 26.09.2015

Darum geht’s:

Auf der Verpackung sind zwei Tofu-Schnitzel mit dem Serviervorschlag aus Ananas- und Schmelzkäsescheiben abgebildet. Dabei ist das Größenverhältnis so gewählt, dass ein Ring Dosenananas und die Scheibe Käse um einiges kleiner sind als ein Schnitzel. In der Realität ist es umgekehrt: Eine handelsübliche Ananasscheibe ist größer als das Schnitzel.

Das ist geregelt:

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Verwendung des Zusatzes „Serviervorschlag“. Im Allgemeinen ist es ein bildlicher Vorschlag für die Zubereitung oder das Anrichten eines Lebensmittels.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach der Darstellung des Serviervorschlags können Verbraucher davon ausgehen, dass ein Schnitzel aus Tofu um einiges größer ist als ein Ring einer handelsüblichen Scheibe Dosenananas und einer Scheibe Käse. Stellen Verbraucher in der Realität fest, dass dieser Serviervorschlag mit handelsüblichen Ananasscheiben nicht annähernd umzusetzen ist, können sie sich nachvollziehbar über die Größe des Schnitzels getäuscht sehen. Hinzu kommt, dass es sich um eine blickdichte Verpackung handelt und somit für den Verbraucher die Größe des Schnitzels beim Einkauf nicht zu erkennen ist. Nach unserer Ansicht sollten die Größenverhältnisse der Darstellung nicht zu sehr von der Wirklichkeit abweichen.

Fazit:

Die Darstellung des Serviervorschlags sollte dem wirklichen Größenverhältnis entsprechen.

Stellungnahme der Tofutown, Wiesbaden

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Ananas gibt s in verschiedenen Größen und man kann diese je nach Verwendungszweck schneiden und portionieren. Im Serviervorschlag soll lediglich eine mögliche Zubereitung dargestellt werden, die Lust wecken soll, die Schnitzel noch weiter zu verfeinern. Die wertgebenden Eigenschaften wie Stückzahl, Füllgewicht und Zutaten sind klar und zum Teil mehrfach auf der Verpackung definiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de