Das ärgert beim Einkauf:

Taxofit Sport Iso Energy Drink

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Zusammensetzung für „Energy Drinks“ unüblich
getaeuscht

„Energydrinks“ sind vielen Verbrauchern als koffeinhaltige Erfrischungsgetränke bekannt. In der Fruchtsaft und Erfrischungsgetränke-Verordnung sind sie auch als solche definiert.

Der Iso Energy Drink von Taxofit ist zwar kein flüssiges Getränk, aber ein Getränkepulver, das mit Wasser angerührt wird. Daher ist es aus unserer Sicht nachvollziehbar, wenn Käufer aufgrund des Produktnamens ebenso von einem koffeinhaltigen Getränk ausgehen. Der Anbieter sollte daher einen anderen Produktnamen wählen, um falsche Erwartungen an die Zusammensetzung auszuschließen.

Das Produkt wird als Energy Drink ausgelobt und so beworben, obwohl es sich von den Zutaten her meiner Meinung nach nicht um einen Energy Drink handelt. Es enthält weder Koffein noch Taurin, Inosit oder Glucuronolacton, was aber die Zutaten für einen Energy Drink sind.
Verbraucherin aus St. Wendel vom 18.06.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale

„Energydrinks“ sind vielen Verbrauchern als koffeinhaltige Erfrischungsgetränke bekannt. In der Fruchtsaft und Erfrischungsgetränke-Verordnung sind sie auch als solche definiert.
Der Iso Energy Drink von Taxofit ist zwar kein flüssiges Getränk, aber ein Getränkepulver, das mit Wasser angerührt wird. Daher ist es aus unserer Sicht nachvollziehbar, wenn Käufer aufgrund des Produktnamens ebenso von einem koffeinhaltigen Getränk ausgehen. 

Darum geht’s:

Die Packung mit Getränkepulver trägt auf der Schauseite den Namen „taxofit Sport Iso Energy Drink“. Die Zutatenliste nennten neben drei Kohlenhydraten verschiedene Zusatzstoffe, Mineralstoffverbindungen, Aromen und den Farbstoff Riboflavine. Koffein, Taurin, Inosit und Glucoronolacton tauchen weder hier noch in der Nährwerttabelle auf. Auf der Rückseite des Kartons steht unter anderem, dass die enthalten Kohlenhydraten für den Energiegehalt des Getränkes sorgen.

Das ist geregelt:

Nach der Fruchtsaft und Erfrischungsgetränke-Verordnung sind koffeinhaltige Erfrischungsgetränke Getränke auf der Grundlage von Wasser, die geschmackgebende Zutaten oder Aromen enthalten und denen Koffein oder koffeinhaltige Zutaten zugesetzt worden sind. Sie dürfen zudem weitere Zutaten enthalten. Energydrinks sind nach dieser Verordnung koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich Taurin und/oder Inosit und/oder Glucoronolacton enthalten.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere auch in Bezug auf die Eigenschaften und die Zusammensetzung des Lebensmittels. Diese Regelung gilt auch für Werbung und die Aufmachung sowie Darbietung des Lebensmittels.

So sieht es die Verbraucherzentrale:

Ein Getränk, das weder Koffein noch Taurin, Inosit oder Glucoronolacton enthält, sollte nicht als Produktname „Energy Drink“ tragen – egal, ob es bereits fertig zubereitet oder noch mit Wasser anzurühren ist. Ein Getränk ohne Koffein entspricht  unserer Meinung nach weder dem Verbraucherverständnis eines Energydrinks, noch erfüllt es die Vorgaben der Fruchtsaft und Erfrischungsgetränke-Verordnung.

Fazit:

Der Anbieter sollte für sein Getränkepulver einen Namen wählen, der nicht auf eine Zusammensetzung hinweist, die nicht vorliegt.

Stellungnahme der Maria Clementine Martin Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH, Köln

Kurzfassung:

Die Gesamtaufmachung des taxofit Sport Iso Energy Drink klärt den Verbraucher eindeutig darüber auf, dass es sich um ein isotonisches Sportgetränk („ISO“) mit einem hohen Energiegehalt („Energy“) handelt. Alle wertgebenden Inhaltsstoffe sind gut sichtbar und gemäß geltendem Lebensmittelrecht deklariert. Der Begriff „Energy Drink“ ist zudem rechtlich nicht definiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de