So haben Hersteller reagiert:

Steinhauser Original Feuerschupfnudeln

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Steinhauser Original Feuerschupfnudeln
Geändert

Die Original Feuerschupfnudeln enthalten die Zutat „Feuerwurst“, die in der Zutatenliste jedoch nicht mit ihren Bestandteilen aufgeführt wird. Der Hersteller sollte die Produktangaben überarbeiten und an die geltenden Kennzeichnungsvorschriften anpassen.

In der Deklaration ist die Zutat "Original Feuerwurst" nicht weiter definiert. Hierbei würde ich mir eine Aufschlüsselung der Zutat wünschen.
Verbraucherin aus Ulm vom 30.11.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Die Original Feuerschupfnudeln zeigen auf der Schauseite der Verpackung eine farbig auffallende Abbildung einer Wurst, die über einem Feuer grillt und an einem Ende in eine Peperoni übergeht. Ergänzt ist die Werbeaussage „da steckt Burger's Original Feuerwurst® drin, die brennt 2x“. Die Zutatenliste führt neben Sauerkraut, Hartweizengries, Kartoffeln, Vollei auch „Original Feuerwurst“ auf, erläutert jedoch nicht, woraus diese besteht.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt vor, dass die Zutatenliste sämtliche Zutaten eines Lebensmittels aufführt. Besteht eine Zutat wiederum aus mehreren Zutaten, so kann diese im Zutatenverzeichnis unter ihrer Bezeichnung angegeben werden, sofern unmittelbar danach eine Aufzählung ihrer Zutaten folgt oder aufgereiht im Zutatenverzeichnis.

Weiterhin schreibt die LMIV Angaben zur Menge vor, wenn Zutaten in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmittel, wie Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Eiprodukte, Fischereierzeugnisse oder Muscheln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Da es sich bei der „Original Feuerwurst“ um eine zusammengesetzte Zutat handelt, muss das Zutatenverzeichnis alle verwendeten Zutaten, beispielsweise in einer Klammer, auflisten. Auch die Menge der Feuerwurst muss, bezogen auf das Gesamtprodukt, angegeben werden. Diese Angaben fehlen.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Produktangaben überarbeiten und an die geltenden Kennzeichnungsvorschriften anpassen.

Stellungnahme der Kartoffelhof Steinhauser GmbH & Co. KG, Dettingen an der Iller

Kurzfassung:

Bei der Auszeichnung unseres neuen Produktes „Original Feuerschupfnudeln“ sind uns Fehler unterlaufen. Eine Täuschung des Verbrauchers war zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt. Im Rahmen unserer kleinbetrieblichen Möglichkeiten, werden wir das Etikett schnellstmöglich auf Richtigkeit ändern.

Ergebnis

Der Hersteller hat die Kennzeichnung überarbeitet und führt nun alle Zutaten auf, wobei allerdings der mengenmäßige Anteil „Feuerwurst“ nicht genannt wird. Der Fleischanteil der Zutat Feuerwurst mit 92 Prozent wiederum kann sich jedoch nicht auf das Gesamtprodukt beziehen. Die geänderte Verpackung ist seit März 2017 erhältlich.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de