Das ärgert beim Einkauf:

Spargel aus Baden Württemberg, Penny-Angebotsprospekt 30.4.-05.05.2018

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Prospekt wirbt für Herkunft aus Baden Württemberg, laut Verpackung kommt der Spargel jedoch aus Nordrhein-Westfalen
getaeuscht

Als ich in meinem Penny Markt vor Ort bin und vor dem Artikel stehe und die Packungen mir ansehe, musste ich feststellen, dass grundsätzlich der Artikel zwar aus Deutschland kommt, allerdings nicht aus Baden-Württemberg, sondern aus Nordrhein-Westfalen.
Hierdurch fühle ich mich in der Prospektwerbung als Verbraucher getäuscht.
Alle anderen Merkmale sind seitens Gewicht, Preis erfüllt, nur das angegebene Bundesland stimmt auf der Verpackung nicht überein.
Verbraucher aus Bühl vom 01.05.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Laut Werbeprospekt bietet die Penny Markt GmbH unter „Regionaler ackert keiner“ Spargel „Aus Baden-Württemberg“ an. Am Verkaufsort in Baden-Württemberg liegt Spargel zwar am ersten Angebotstag zum beworbenen Preis aus, allerdings stammt dieser laut Verpackung aus Nordrhein-Westfalen. Wenn Herkunft das zentrale Werbeargument ist, muss das Lebensmittel mit der beworbenen Herkunft vorhanden sein. Anderenfalls sollte bereits deutlich bei dem regionalen Angebot im Werbeflyer stehen, dass die Mengen begrenzt sind und anschließend die Ware aus anderen Bundesländern stammen kann.

Darum geht’s:

Mit der Überschrift „Regionaler ackert keiner“ und darunter „Gut zu wissen, woher es kommt. Frisches Obst und Gemüse aus der Region: Davon bietet PENNY mehr als alle anderen Discounter².“ bewirbt der Angebotsflyer mehrere Gemüsearten mit dem Bundesland, aus dem sie stammen. Darunter ist Spargel „Aus Baden Württemberg“. In der Penny-Filiale Ottersweiler in Baden-Württemberg war jedoch entgegen des Angebotes im Prospekt am ersten Angebotstag um 15.00 Uhr auf den Verpackungen die Herkunft „Aus Nordrhein-Westfalen“ deklariert.
Das „Regionalfenster“ auf der Verpackung weist ebenfalls die Herkunft Nordrhein-Westfalen aus.

Im Prospekt wird durch einen kleinen Sternchenhinweis auf verschiedenen Seiten darauf verwiesen, dass beworbene Artikel nur vorübergehend und nicht in allen Filialen erhältlich sind und aufgrund begrenzter Vorratsmengen bereits kurz nach Öffnung ausverkauft sein können.

Auf der Seite mit dem Gemüseangebot ist die Erklärung zum Sternchenhinweis nicht zu finden.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, unter anderem das Ursprungsland oder den Herkunftsort. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher aus Baden Württemberg, die aufgrund des „regionalen“ Angebotes Spargel „aus Baden-Württemberg“ kaufen wollen, sind zu Recht verärgert, wenn der angebotene Spargel nicht aus der Region stammt. Insbesondere wenn die regionale Herkunft als zentrales Werbeargument und besonderes Merkmal des Discounters beworben wird, müssen ausreichende Mengen regionaler Produkte vorhanden sein. Es ist nach unserer Auffassung nicht zu akzeptieren, wenn das für die gesamte Woche beworbene Lebensmittel bereits am ersten Angebotstag nicht mehr aus der beworbenen Region zur Verfügung steht. 

Fazit:

Verbraucher erwarten, dass sie den „Aus Baden-Württemberg“ beworbenen Spargel, im Laden vorfinden. Wenn Herkunft das zentrale Werbeargument ist, muss das Lebensmittel mit der beworbenen Herkunft vorhanden sein. Anderenfalls sollte bereits deutlich bei dem regionalen Angebot im Werbeflyer stehen, dass die Mengen begrenzt sind und die Ware anschließend aus anderen Bundesländern stammen kann.

Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 15.05.2018 liegt keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de