Das ärgert beim Einkauf:

Snack Master Rösti-Fries

Durch die Abbildung wird nicht deutlich, dass die Kartoffel-Stäbchen aus geraspelten Kartoffeln bestehen.
getaeuscht

Die Abbildung auf der Verpackung „Rösti Fries“ zeigt Kartoffel-Stäbchen. Diese lassen sich optisch von klassischen Pommes aus ganzen Kartoffeln kaum unterscheiden. Tatsächlich sind die „Röstie Fries“ aus geraspelten Kartoffeln, dies wird jedoch erst auf der Rückseite deutlich.
Der Hersteller sollte eine passende Abbildung wählen und bereits auf der Schauseite auf die Verwendung geraspelter Kartoffeln hinweisen.

Ich fühle mich durch die Aufmachung arg getäuscht, denn auf der Verpackung sind Pommes abgebildet, die ich ja auch kaufen wollte, aber erst zu Hause, beim Öffnen der Tüte habe ich gesehen, dass darin keine Pommes, sondern irgendwie zusammengepresste Kartoffelraspel in Stäbchenform enthalten sind. Zwar enthält die Verpackung auf der Rückseite den Hinweis, dass es sich um Gewürzte Kartoffel - Stäbchen aus frisch geraspelten Kartoffeln handelt, aber das sollte auch auf der Verpackungsvorderseite deutlich draufstehen.
Verbraucher aus Bismark vom 13.11.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der „Rösti Fries super knusprig“ sind Kartoffelstäbchen abgebildet. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: „Gewürzte Kartoffel-Stäbchen, hergestellt aus frisch geraspelten Qualitätskartoffeln“. Diese bestehen unter anderem aus Kartoffeln, Rapsöl, Kartoffelflocken, Reismehl und Stärke.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein.
In den Leitsätzen für Kartoffelerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs steht, dass „Rösti“ zu Kuchen oder Plätzchen geformte Erzeugnisse aus Kartoffelstreifen sind. Unter „Pommes frites-Erzeugnisse“ steht zudem, dass aus zerkleinerten Kartoffeln hergestellte Erzeugnisse nicht als Pommes frites bezeichnet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Abbildung der Kartoffel-Stäbchen macht aus unserer Sicht nicht deutlich, dass es sich tatsächlich um ein Produkt aus geraspelten Kartoffeln handelt. Mit dem Namen „Rösti“ können Verbraucherinnen und Verbraucher zwar geraspelte Kartoffeln vermuten, in Verbindung mit dem abgebildeten Produkt scheint dies jedoch nicht mehr eindeutig. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Verbraucher das Produkt zweifelsfrei von klassischen Pommes unterscheiden können.

Fazit:

Der Hersteller sollte eine passende Abbildung wählen und bereits auf der Schauseite auf die Verwendung geraspelter Kartoffeln hinweisen.

Stellungnahme der Schne-frost Ernst Schnetkamp GmbH & Co.KG, Löningen

Kurzfassung:

Auf dem Produktbild ist zu erkennen, dass es sich um ein zylindrisch geformtes Produkt handelt. Der Name „Rösti-Fries“ impliziert, dass es sich um ein Produkt aus Kartoffelraspeln handelt. Auf der Rückseite des Beutels ist das Produkt zusätzlich eindeutig beschrieben. „Gewürzte Kartoffel-Stäbchen“, hergestellt aus frisch geraspelten Qualitätskartoffeln, vorgebacken, tiefgefroren.“