So haben Hersteller reagiert:

Setzer Feine Streichleberwurst, ehemals Setzer Feine Kalbsleberwurst

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Änderung: Statt „Kalbsleberwurst“ heißt es jetzt „Streichleberwurst“, da keine Kalbsleber im Produkt
Geändert

Entgegen der Bezeichnung „Kalbsleberwurst“ enthält die Wurst weder Kalbsleber noch besteht sie aus Rind- oder Kalbfleisch. Der Hersteller sollte die Bezeichnung der Wurst ändern und an die enthaltenen Zutaten anpassen.

Eine Dose Fleischwurstkennzeichnung gibt mir Anlass mich an Sie zu wenden mit der Bitte dies genau zu untersuchen und entsprechend zu beurteilen oder Maßnahmen zu ergreifen.

Kennzeichnung „Kalbsleberwurst“ große Schrift auf Deckel und seitlich. Klein geschrieben sind die Zutaten: 35 % Schweinefleisch, 18 % Schweineleber, 6 % Sahne, 5 % Kalbfleisch, Speck und viele Zusatzstoffe zur Haltbarkeit.

Ob diese Kennzeichnung mit dem Inhalt zu vereinbaren ist? Verbraucher müssen erkennen können, was sie essen!

Verbraucher aus Winnenden vom 20.08.2016

Darum geht’s:

Die Bezeichnung lautet „Kalbsleberwurst“. Kalbsleber ist laut Zutatenliste nicht enthalten. Die Wurst setzt sich aus 35 Prozent Schweinefleisch, 18 Prozent Schweineleber und 5 Prozent Kalbfleisch zusammen.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.

Zudem wird entsprechend den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs die Bezeichnung „Kalbsleberwurst“ nur verwendet, wenn zusätzlich zu Kalbfleisch auch Kalbsleber enthalten ist.

In Leberwürsten und Leberpasteten beträgt der Leberanteil je nach Ausgangsmaterial und Herstellungsverfahren zwischen 10 Prozent und 30 Prozent. Wird in der Bezeichnung des Lebensmittels der Begriff „Kalb“ in direkter Verbindung mit Leber verwendet, so sollte der Leberanteil zu mehr als 50 Prozent vom Kalb oder Jungrind stammen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wenn die Wurst weder Kalbsleber enthält noch vollständig aus Rind- oder Kalbfleisch besteht, sollte sie auch nicht als „Kalbsleberwurst“ bezeichnet werden. Gemäß den Leitsätzen handelt es sich bei der vorliegenden Zusammensetzung um eine „Leberwurst mit 5 % Kalbfleisch“.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Bezeichnung der Wurst ändern und an die enthaltenen Zutaten anpassen.

Stellungnahme der Landmetzgerei Setzer GmbH, Vellberg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 15.12.2016 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Bezeichnung auf der Dose und auf der Website in „Feine Streichleberwurst“ geändert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de