Das ärgert beim Einkauf:

Rinder-Rouladen in pikanter Bratensauce nach Hausmacher Art

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Abbildung preist drei gefüllte Rinderrouladen mit etwas Sauce an, tatsächlich ist es Sauce mit zwei Rouladen
getaeuscht

Verbraucher orientieren sich beim Einkauf unter anderem an den Abbildungen auf Lebensmittelverpackungen, insbesondere wenn sie scheinbar den angepriesenen Inhalt zeigen. Weicht der tatsächliche Inhalt davon deutlich ab, können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht sehen.
Bei fertigen Speisenkomponenten wie hier sollten die Abbildungen die Mengenverhältnisse (Rouladen zu Sauce) realistisch widerspiegeln.

Die Aufmachung täuscht mir 3 Rinderrouladen vor. Bei einem Packungsgewicht von 900 g glaubt man das auch. Die Zutatenliste gibt unter anderem an: 40 % angeschmorte Rinderrouladen. Enthalten waren zwei Rinderrouladen mit 151 g und 143 g, an denen beim Wiegen mit der Digitalwaage sogar noch etwas Sauce war. Der Rest war Sauce.
Verbraucher aus Kamp-Lintfort vom 26.11.2014

Darum geht’s:

Auf der Papphülle der Kunststoffschale ist eine realitätsnahe Zeichnung, die einen Teller mit drei gefüllten Fleischrouladen mit etwas brauner Sauce, drei Kartoffeln und Rosenkohl zeigt, daneben steht „Serviervorschlag“. Die Anzahl der Rouladen ist auf der Schauseite nicht benannt. Lediglich auf der Rückseite steht „2 Rinderrouladen in pikanter Sauce“.
Die Zutatenliste zeigt: Der Inhalt besteht aus 40 % Rinderrouladen und 60 % Sauce. Die Rinderrouladen bestehen zu 52 % aus Rindfleisch.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 7, dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Auffassung nach vermittelt die Aufmachung der Verpackung durch den Produktnamen und vor allem die Abbildung, dass sich drei Rinderrouladen mit einer deutlich kleineren Saucenmenge im Inneren befinden. Es weichen nicht nur die tatsächlichen Mengenverhältnisse von Rouladen zu Sauce sehr deutlich von der Darstellung ab, auch die Anzahl der enthaltenen Rouladen stimmt nicht mit dem Inhalt überein.

Fazit:

Die Aufmachung der Verpackung sollte den tatsächlichen Inhalt darstellen.

Stellungnahme der Omnimax Lebensmittel GmbH, Neuruppin am See

Kurzfassung:

Die Schauseite der Verpackung zeigt lediglich einen Serviervorschlag (wie auf der Verpackung deklariert), nicht die realitätsnahe Abbildung des Inhalts oder der tatsächlichen Mengenverhältnisse. Auf der Rückseite der Verpackung sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu finden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de