Das ärgert beim Einkauf:

Preisangaben für Knorr Salat Krönung, 5er-Beutel-Packung, Kaufland Angebotsprospekt vom 20.-25.04.2015

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Fehlende Mengen- und Grundpreisangabe verhindert Preisvergleich
getaeuscht

Die 5er-Beutel-Packung Knorr Salatkrönung wird zum Gesamtpreis von 0,79 € bei Kaufland ohne Mengenangabe nach Volumen (Verkaufseinheit) und ohne Grundpreis (Preis pro Mengeneinheit) in der Prospektwerbung angeboten. Der Anbieter sollte seine Werbung mit korrekten Mengen- und Grundpreisangaben versehen.

In der Flyerwerbung von Kaufland gibt es das Produkt Knorr Salat Krönung trocken, 5er Pack, für 0,79 € zu kaufen. Es fehlt die Grundpreisangabe. Dies finde ich nicht ok und daher wende ich mich heute an Sie.
Verbraucher aus Bühl vom 22.05.2015

Darum geht’s:

In dem Kaufland Angebotsprospekt vom 20.-25.04.2015 wurde das Trockenprodukt Knorr Salat Krönung als 5er-Pack mit fünf Portionsbeuteln zu 0,79 € angeboten. Außer dem Gesamtpreis von 0,79 € waren keine weiteren Preisangaben zu dem Angebot in dem Prospekt. Der Verbraucher vermisst eine Ergiebigkeits- und eine Grundpreisangabe.

Das ist geregelt:

Die Preisangabenverordnung schreibt vor, wer Endverbrauchern gegenüber gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig für Waren unter Angabe von Preisen wirbt, hat in der Regel zusätzlich zu einer Preisangabe auch eine Grundpreisangabe anzugeben, wenn diese Produkte beispielsweise nach Gewicht oder Volumen abgegeben werden. Das heißt, zusätzlich zum Preis hat auch eine Preisangabe für einen Liter oder ein Kilogramm zu erfolgen.

Die Fertigpackungsverordnung schreibt für Fertigpackungen mit konzentrierten Suppen, Brühen, Braten-, Würz- und Salatsoßen die Angabe des Volumens der verzehrfertigen Zubereitung nach Liter oder Milliliter vor.
 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist für die Knorr-Salatkrönung die Angabe des Volumens in Milliliter des fertig zubereiteten Produktes erforderlich. Hierauf ist dann auch der Grundpreis zu beziehen. Die 5er-Packung Knorr Salatkrönung entspricht 5 x 90 ml zubereitetes Endprodukt, insgesamt entsprechend 450 ml. Die Grundpreisangabe muss sich daher auf einen Liter beziehen

Der Verbraucher erfährt nur die Anzahl der Tütchen, aber nicht deren Ergiebigkeit und den entsprechenden Grundpreis. So kann er den Preis für die 5er-Packung weder mit anderen Angebotsformen des Produktes noch mit den Preisen von Produkten anderer Anbieter vergleichen.

Fazit:

Kaufland sollte in seinen Angebotsprospekten für alle Angebote die Nettofüllmengen und die Grundpreise angeben.

Stellungnahme der Kaufland Warenhandel GmbH & Co. KG, Heilbronn

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Bei welchen Produkten auch der Grundpreis anzugeben ist, ergibt sich aus den Vorschriften der Preisangabenverordnung und der Fertigpackungs-Verordnung. Eine Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises wird dann ausgelöst, wenn Produkte nach Gewicht oder Volumen ihrer Produktverpackung angeboten werden. Knorr Salatkrönung gehört zu einer Produktgruppe, deren Füllmenge nach der Fertigpackungsverordnung mit dem Volumen der verzehrfertigen Zubereitung, nicht aber dem Produktgewicht zu kennzeichnen ist.
Kundenwünsche haben eine sehr hohe Priorität bei Kaufland. Der Hinweis wird in Zukunft berücksichtigt und der Grundpreis für den Artikel ausgewiesen.

Ergebnis

Die Kaufland GmbH sichert zu, in Zukunft den Grundpreis für den Artikel auszuweisen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de