So haben Hersteller reagiert:

Oppo Eis

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Anbieter entfernt Angaben zur „Gesunden Eiscreme“, da diese teilweise unklar und aufgrund der Zusammensetzung widersprüchlich sind.
Geändert

Die Aufmachung der „Gesunden Eiscreme“ kann Verbrauchern einen positiven Beitrag zur Gesundheit vermitteln; ein solcher ist aufgrund der Zusammensetzung des Produktes aus unserer Sicht jedoch nicht nachvollziehbar. Der Bezug zur Gesundheit sollte durch eine geänderte Produktaufmachung beseitigt werden.

Der Anbieter wirbt mit "Gesunde Eiscreme". Mir ist nicht schlüssig wie Eiscreme als gesund verkauft werden kann. Als gesund betrachte ich Produkte, die eine positive Funktion auf den Körper haben, wie z.B. Ursachen bekämpfend, symptomlindernd, bzw. Arzneimittel und Nahrungsergänzungen, vitaminangereicherte Produkte.
Ich sehe hier nicht, dass das Produkt Vitamine enthält oder sonstiges und finde es anmaßend es als gesund zu verkaufen. Zudem enthält das Produkt Zucker (5g pro 100ml).
Verbraucher aus München vom 29.05.2018

Das Eis nennt sich "Gesunde Eiscreme". Beim Lesen der Verpackung wird einem suggeriert, das Eis wäre gesund, weil es auf Zucker verzichtet. Stattdessen würde man auf die "natürlichen Süßstoffe" Erythrit und Steviolglycoside setzen. Beide samt sind alles andere, aber nicht natürlich!
Zwar ist das Eis an sich sehr lecker, doch sind die gesundheitsbezogenen Aussagen auf der Verpackung kritisch anzusehen.
Verbraucherin aus Berlin vom 21.03.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zu den ursprünglichen Verbraucherbeschwerden:

Darum geht’s:

Das Produkt trägt den Namen „Gesunde Eiscreme“. Auf verschiedenen Seiten des Bechers wirbt der Anbieter mit Aussagen wie „[…] Eiscreme erschaffen, bei der wir den Zucker und die Kalorien reduziert haben.“, „Gesund verwöhnen – Oppo wird aus nativem Kokosnussöl, Stevia Blättern und frischer Milch […] hat 53 % weniger Kalorien und 62 % weniger Zucker als die standardmäßige Vanille Eiscreme.“, „Wie ist oppo gesund?“ und „Die legale Kleinigkeit: Der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken, die anstatt Zucker Erythrit, Steviol und Glycoside enthalten, verursachen einen geringeren Anstieg des Blutzuckerwertes nach dem Verzehr, verglichen mit Lebensmitteln/Getränken, die Zucker enthalten“.

Laut Zutatenliste enthält das Eis den „natürlichen Süßstoff (Erythrit, Stevioglycosid)“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über Eigenschaften und Wirkungen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe jede Angabe, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit vermittelt. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen in der Regel nur verwendet werden, wenn sie zugelassen wurden. Unspezifische gesundheitsbezogene Angaben sind laut Verordnung nur möglich, wenn eine zulässige Angabe beigefügt ist.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei dem Produktnamen „Gesunde Eiscreme“ handelt es sich aus unserer Sicht um eine allgemeine gesundheitsbezogene Angabe, die der Anbieter jedoch nicht eindeutig konkretisiert: In verschiedenen Texten auf der Verpackung wird „gesund“ in Zusammenhang mit einem reduzierten Kaloriengehalt, reduzierten Zuckeranteil und mit der Wirkung auf den Blutzuckerspiegel begründet. Aus unserer Sicht müsste „gesund“ mit einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe begründet werden, mehrheitlich verwendet der Hersteller nährwertbezogenen Angaben wie „weniger Zucker, weniger Kalorien“. Als einzige zulässige Erklärung für „gesund“ kommt nur die Aussage über den Blutzuckerspiegel in Frage.
Der Hersteller bezeichnet Stevia und Erythrit außerdem als „natürliche Süßstoffe“. Beide kommen zwar in der Natur vor, werden jedoch durch aufwändige, mehrstufige Verfahren hergestellt. Deshalb trifft eine Werbung mit „natürlich“ aus unserer Sicht nicht zu.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass die Angabe zum Blutzuckerspiegel nicht korrekt formuliert ist. Sie hätte sich nur auf Erythrit beziehen dürfen. Die Verpackung enthält weitere Kennzeichnungsmängel wie die Angabe „Milch Feststoffe“ in der Zutatenliste und die Angabe „typische Wertangaben“ in der Nährwerttabelle. Außerdem wird Erythrit als Süßstoff bezeichnet, obwohl es sich um einen Zuckeraustauschstoff handelt.

Fazit:

Der Bezug zur Gesundheit sollte durch eine geänderte Produktaufmachung beseitigt werden.

Oppo Brothers, London, Großbritannien

Übersetzt von der Verbraucherzentrale - Kurzfassung

Unsere Verpackungen werden rechtlich überprüft, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, aber wenn andere Begriffe üblich sind. kann es in Zukunft geändert werden. Wir arbeiten an neuen Verpackungen für Deutschland.

Die Nährwerte werden nach EU-Vorschriften pro 100 ml bereitgestellt. 100 ml entsprechen ungefähr zwei Messlöffeln und so sind die Nährwerte gleich, daher ist die Anzahl der Portionen nicht auf der Packung deklariert.

Ergebnis

Der Hersteller kündigt eine Änderung der Verpackung für Deutschland an.
Im Rahmen einer Marktbeobachtung haben wir im Februar 2019 die geänderte Verpackung im Handel gefunden: Der Hersteller hat übergangsweise die kritisierten Aussagen zu „gesunden Eis“ überklebt.
Hinsichtlich weiterer Kennzeichnungsmängel haben wir das Produkt an die amtliche Lebensmittelüberwachung zur Prüfung weitergeleitet.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de