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Ist Hefeextrakt ein Geschmacksverstärker?

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Ist Hefeextrakt ein Geschmacksverstärker?

Frage

Viele Anbieter schreiben auf ihre Tütensuppen o.ä. "ohne Geschmacksverstärker", aber dann ist Hefeextrakt enthalten. Meines Wissens enthält Hefeextrakt Glutamat - damit müsste er doch als Geschmacksverstärker zählen, oder?

Antwort

Hefeextrakt zählt rechtlich nicht als Zusatzstoff, enthält aber von Natur aus Glutamat, also eine Aminosäure mit geschmacksverstärkender Wirkung. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter nicht mit der Angabe „ohne Geschmacksverstärker“ werben, wenn sie Hefeextrakt einsetzen. 

Hefeextrakt zählt rechtlich als normale Zutat. Er wird beispielsweise aus Bäcker- oder Bierhefe gewonnen. 

Im Gegensatz dazu zählen isolierte Glutaminsäure und Glutamate zu den Zusatzstoffen. Diese werden aus natürlichen Rohstoffen oder auf chemischem Weg hergestellt. Es handelt sich um die gleiche Substanz wie in Hefe, aber in isolierter, also reiner Form.

Zusatzstoffe müssen in der Zutatenliste mit ihrer Funktion – dem sogenannten Klassennamen – und ihrer Bezeichnung oder E-Nummer angegeben werden. Glutamate dienen als Geschmacksverstärker und werden daher als „Geschmacksverstärker: Natriumglutamat“ oder „Geschmacksverstärker: E 621“ gekennzeichnet. Es sind verschiedene Salze mit eigenen E-Nummern im Einsatz (E 620 bis E 625).

Hefeextrakt wird als Zutat ebenfalls im Zutatenverzeichnis aufgeführt. Da er aber nicht als Zusatzstoff gilt, wird er nicht als „Geschmacksverstärker“, sondern lediglich als „Hefeextrakt“ aufgeführt.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte die Werbung mit sauberen Etiketten rechtlich geregelt werden, damit die Produkte bei Verbrauchern keine falschen Erwartungen wecken. So sollten bei der Angabe „ohne Geschmacksverstärker“ keine Ersatzstoffe mit gleicher Funktion oder sogar gleichen Inhaltsstoffen eingesetzt werden dürfen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Heide Jakoby
08.08.2023 - 18:41

Lt. Heinz Knieriemen (ISBN 978-3-85502-670-8, AT-Verlag 1999) sollte man E 620-E625 unbedingt meiden!! Er verweist auch auf A, M, T, gen!!
E 626-635 Sollte das Gefahrenpotential beachtet werden!! Hinweis: A = Allgerie (besonders von Allergikern und Asthmatikern zu meiden)!!
Natriumglutamat = künstlich hergestellter Geschmacksverstärker und darf trotzdem als: Hefeexrrakt, Aroma/Aromen, gekörnte Brühe, Würze, Sojawürze (nicht Sojasauce) bezeichnet werden!! Könnte Verbraucher*innentäuschung sein??
Darf ein künstlich hergestellter Geschmacksverstärker (u.a. auch Hefeexkrakt) in Bio-Lebens-/-Genußmitteln oder -Getränken usw. enthalten sein??
8.8.23

Redaktion Lebensmittelklarheit
15.08.2023 - 11:59

Geschmacksverstärker sind umstritten. Viele Menschen achten daher darauf, Lebensmittel ohne diese Zusatzstoffe zu kaufen.
Zu Ihrer Frage: Der künstlich hergestellte Zusatzstoff Natriumglutamat darf nicht als Hefeextrakt, Würze oder ähnliches bezeichnet werden. Umgekehrt enthalten Hefeextrakt, Würze und Sojasauce aber die Substanz Glutamat, die bei der Herstellung, zum Beispiel durch Fermentation, aus den verwendeten Zutaten entsteht. Es gibt auch Lebensmittel ohne Geschmacksverstärker und ohne Hefeextrakt u.ä. Sie werden meist speziell beworben.
Zu Ihrer weiteren Frage: Isolierte Glutamate als Zusatzstoffe sind in Bio-Lebensmitteln verboten. Hefeextrakt hingegen darf auch in Bio-Lebensmitteln verwendet werden. Im Gegensatz zu konventionellem Hefeextrakt sind aber nur schonende Herstellungsverfahren erlaubt, beispielsweise keine Herstellung mittels Säure.  

M.H.
25.01.2023 - 03:32

Was ist das hier bitte für ein peinliches Portal?

Ist die Seite finanziert von der Lebensmittelindustrie? Natürlich ist Hefeextrakt ein Geschmacksverstärker und genau das selbe wie Glutamat. Sie stimmen dem sogar zu, versuchen aber die Antwort zu verschleiern, sagen erst nein, und dann in zich nebensätzen, ja:

Antwort
Nein. [...] Hefe enthält von Natur aus Glutamat [...]

[...] Glutaminsäure und Glutamate [...] Es handelt sich um die gleiche Substanz wie in Hefe [...]

Unfassbar.

Redaktion Lebensmittelklarheit
02.02.2023 - 14:01

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Tatsächlich sehen wir die Werbung mit der Angabe „ohne Geschmacksverstärker“ kritisch, wenn Anbieter Hefeextrakt einsetzen. Wir haben den Text daher überarbeitet und unsere Ansicht noch deutlicher gemacht.

Christian Steiner
02.02.2023 - 16:06

Wehe, Sie wagen es, eine rechtlich korrekte Antwort zu geben! Sie haben gefälligst die Vorurteile der Bevölkerung zu pflegen!

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