Das ärgert beim Einkauf:

Münsterland Classico Kakao-Drink

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Kakaogetränk mit „Classico“ beworben, besteht jedoch aus Magermilch und Milchpermeat
getaeuscht

Ein Kakao-Drink mit der Bezeichnung „Classico“, der zusätzlich damit beworben wird, mit hochwertigen Zutaten und guter Milch hergestellt zu sein, sollte nicht als Zutat Milchpermeat enthalten.

Zutaten: Magermilch, Milchpermeat aus Magermilch…; Auslobung „hochwertige Zutaten“. Meine Kritik ist, dass ein Kakao-Drink als „Classico“ bezeichnet wird, obwohl an zweiter Stelle Milchpermeat steht. Es wird mit dem Begriff Classico ein traditionelles/klassisches Produkt suggeriert. Außerdem ist ein Milchmischgetänk eine Mischung von Milch, die mit verschiedenen Wärmeverfahren haltbar gemacht wurde. Nach §1 Milcherzeugnis VO: „ Milchpermeat im Sinne dieser Verordnung ist das Erzeugnis das durch Entzug von Milcheiweiß und Milchfett aus Milch, teilentrahmter Milch oder Magermilch mit Hilfe der Ultrafiltration entsteht“. Im Prinzip ist das Wasser aus Milch, welches aber auch den Geschmack verbessern soll.
Verbraucherin aus Hannover vom 11.06.2015

Darum geht’s:

Der Produktname enthält den Begriff „Classico“. Auf der Rückseite der Flasche steht „Genießen Sie Gutes! Die Classico Milchdrinks aus der Privatmolkerei Lülf werden mit hochwertigen Zutaten und guter Milch aus dem Münsterland hergestellt.“  Die Bezeichnung lautet „Milchmischgetränk aus Magermilch, wärmebehandelt (sterilisiert) Mit einer Zuckerart und Süßungsmitteln.“ Am Beginn der Zutatenliste stehen Magermilch und Milchpermeat aus Magermilch sowie Zucker.

Das ist geregelt:

Der Begriff „Classic“ ist im Lebensmittelrecht zum Beispiel für Wein definiert. Bei Lebensmitteln, bei denen keine Definition vorgesehen ist, kann der Begriff „Classic“ frei verwendet werden. Eine Irreführung ist dennoch nicht erlaubt. .

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irrführend sein, insbesondere in Bezug auf Zusammensetzung, Art, Identität und Eigenschaften.

In der Milcherzeugnisverordnung sind die Bezeichnungen für Milchmischerzeugnisse geregelt. Die Verordnung schreibt vor, dass bei der Verwendung von entrahmter Milch das Produkt als Milchmischgetränk aus entrahmter Milch oder aus Magermilch bezeichnet werden muss. Die Verordnung sieht keinen zusätzlichen Hinweis in der Bezeichnung vor, wenn Milchpermeat enthalten ist.
Milchpermeat ist nach der Milcherzeugnisverordnung ein Erzeugnis, das durch Entzug von Milcheiweißen und Milchfett aus Milch, teilentrahmter Milch oder Magermilch mit Hilfe der Ultrafiltration entsteht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein klassisches Kakaogetränk besteht aus Sicht der Verbraucherzentrale aus Milch und Kakao. Unserem Verständnis nach gehört Milchpermeat nicht dazu. Vor allem dann nicht, wenn damit geworben wird, dass hochwertige Zutaten und gute Milch zur Herstellung verwendet werden. Milchpermeat entsteht durch den Entzug von natürlich vorkommendem Eiweiß und Fett aus der Milch mittels Filtration. Letztendlich bleibt Wasser übrig, welches Mineralstoffe und wasserlösliche Vitamine enthalten kann. Somit ist der Einsatz von Milchpermeat nichts anderes als Milch durch Wasser zu ersetzen.

Fazit:

Bei der Verwendung von Milchpermeat sollte der Hersteller die Werbung „mit hochwertigen Zutaten und guter Milch“ sowie die Bezeichnung „Classico“ unterlassen.

Stellungnahme der Münsterländische Margarine-Werke J. Lülf GmbH, Rosendahl

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die eingesetzte Magermilch stammt aus dem Münsterland, welches durch Lieferantenzertifikate dokumentiert wird. Diese Dokumentation des Ursprungs der Magermilch wird durch den Verein Münsterland e.V. geprüft, der regional hergestellte Produkte bewirbt und diese Informationen für die Verbraucher zur Verfügung stellt. Das verwendete Milchpermeat aus Magermilch stammt ebenfalls aus dem Münsterland, welches ebenfalls durch Lieferantenzertifikate bestätigt werden kann.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de