Darum geht’s:
Unter der Bezeichnung „Münchner Weißwurst“ gibt es im Handel Weißwürste, die laut Zutatenliste ausschließlich tierische Bestandteile (Fleisch, Speck, Schwarten) vom Schwein enthalten. Verbraucher, die nur Münchner Weißwürste mit Kalbfleisch kennen, sind über die Zusammensetzung der Weißwurst irritiert.
Das ist geregelt:
Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse enthält eine „Münchner Weißwurst“ Fleisch vom Kalb, Jungrind und Schwein. Wird nicht auf eine besondere Tierart hingewiesen wird, kann das Produkt aus Teilen von Rindern und/oder Schweinen hergestellt werden. Rindfleisch und Schweinefleisch sind gegeneinander austauschbar, soweit sich aus den Leitsätzen nichts Gegenteiliges ergibt. Örtlich abweichende Verkehrsauffassungen sind dagegen zu beachten.
Im Amtsblatt der Stadt München von 1972 steht, dass in München hergestellte und in den Verkehr gebrachte Weißwürste mit den Bezeichnungen „echte Münchner Weißwurst“ oder „Original Münchner Weißwurst“ der Fleischanteil überwiegend aus Kalbfleisch bestehen muss.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Weißwurst ist als bayrische oder Münchner Spezialität bekannt. Die Unterscheidung zwischen „Münchner Weißwurst“ mit und ohne die Zusatzbezeichnung „Original“ oder „Echt“ werden die meisten Verbraucher nicht kennen. Wenn sie Münchner Weißwurst als Wurst mit Kalbfleischanteil kennen, können sie dies auch für die fertig verpackte Münchner Weißwurst aus dem regionalen Handel erwarten. Dass Wurstwaren grundsätzlich aus Schweine- und Rindfleisch bestehen dürfen, wird nicht allen Verbrauchern bekannt sein. Enthalten die Würste dann tatsächlich nur tierische Bestandteile vom Schwein sind sie entsprechend verärgert.
Fazit:
Bei Verbrauchern ist Weißwurst gegebenenfalls als kalbfleischhaltige Wurst bekannt und rechnen dann nicht damit, dass diese komplett ohne Kalbfleisch hergestellt sein kann. Deshalb ist ein Hinweis der verwendeten Tierarten auf der Schauseite erforderlich.