Das ärgert beim Einkauf:

Mövenpick Auslese Wald-Erdbeere mit deutscher Garten-Erdbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„Deutsche Garten-Erdbeere mit …“ wäre ehrlicher: Anteil sechsmal so groß wie der der Wald-Erdbeeren
getaeuscht

Erweckt die Bezeichnung eines Produktes den Eindruck, die Zutaten weisen eine spezielle Herkunft auf, sollte dies auch zutreffen. Unserer Auffassung nach können Verbraucher bei der Bezeichnung „Wald-Erdbeere mit …“ mehr Wald-Erdbeeren als Garten-Erdbeeren erwarten.
Das ist hier nicht der Fall. Daher sollte der Anbieter die Sorte entweder den Mengen entsprechend umbenennen oder die Mengen auf der Schauseite offen legen.

Auf dem Vorderseitenetikett steht groß "Wald-Erdbeere mit deutscher Garten-Erdbeere". Das vermittelt mir beim Kauf: hauptsächlich Wald-Erdbeere enthalten! Laut Rück-Etikett sind aber nur 7,5 % Wald-Erdbeeren und 47,5 % Garten Erdbeeren enthalten.
Herr H. aus Bad Staffelstein vom 29.05.2014

Darum geht’s:

Mit der Sortenbezeichnung preist der Anbieter Wald-Erdbeeren an. Die Abbildung zeigt zwei Wald-Erdbeeren und 1 ¼ Garten-Erdbeeren. Tatsächlich bestehen die 55 % Fruchtanteil aus 47,5 % Garten-Erdbeeren und 7,5 % Wald-Erdbeeren.

Das ist geregelt:

Gemäß § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt beispielsweise dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Angaben über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung oder Herkunft des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Egal, ob es heißt „Apfelsaft mit Himbeeren“ oder „Mürbeteigkekse mit Schokoladenglasur“ das zuerst genannte Lebensmittel benennt im üblichen Sprachverständnis die größere Menge. Daher ist es aus unserer Sicht naheliegend, dass sich Verbraucher bei einem gegensätzlichen Mengenverhältnis getäuscht sehen.

Fazit:

Ehrlicher und verbraucherfreundlicher wäre die Sorte als „Deutsche Garten-Erdbeere mit Wald-Erdbeere“ zu bezeichnen oder alternativ in direktem Zusammenhang zur Sortenangabe die vorhandenen Fruchtmengen zu benennen.

Stellungnahme der SCHWARTAUER WERKE GmbH & Co. KGaA, Bad Schwartau

Kurzfassung:

Die Wald-Erdbeeren zeichnen sich durch einen besonders intensiv-aromatischen Geschmack aus. Bereits der Einsatz eines kleinen Anteils von Wald-Erdbeeren reicht aus, um das besondere Geschmacksprofil zu erreichen. Da der Geschmack der Wald-Erdbeeren die Sorte prägt, wird diese in der Sortenbezeichnung als Erstes genannt. Die jeweils eingesetzten Fruchtanteile werden in der Zutatenliste aufgeschlüsselt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de