Das ärgert beim Einkauf:

Lawa Vanille Kipferln, Backteig mit feinster Butter

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Wenig Butter, stattdessen mehr andere Fette
getaeuscht

Auf der Vorderseite der Verpackung ist neben einigen Vanille-Kipferln eine Butterlocke abgebildet, zudem findet sich ebenfalls vorne der Hinweis „Backteig mit feinster Butter“. Die Zutatenliste offenbart jedoch, dass der Teig nur 6 % Butter, dafür jedoch mehr pflanzliche Fette und Öle enthält. Der Hersteller sollte bei diesem geringen Anteil auf die Werbung mit Butter verzichten.

Angabe "mit feinster Butter" auf der Vorderseite, tatsächlich sind nur 6 % enthalten, Butter ist auf der Vorderseite abgebildet. Andere Fettarten stehen davor, d. h. sind mengenmäßig mehr enthalten.
Verbraucherin aus Düsseldorf vom 26.10.2015

Darum geht’s:

Bei den Vanille Kipferln handelt es sich um einen Fertigteig, der bereits alle Zutaten enthält. Sowohl bildlich als auch in der Bezeichnung wird Butter besonders hervorgehoben. Eine Butterlocke und „Backteig mit feinster Butter“ finden sich auf der Vorderseite der Verpackung. Die Zutatenliste zeigt jedoch, dass der Anteil der pflanzliche Fette und Öle, Palm und Raps, jeweils höher als der Butteranteil mit 6 % ist.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch die Gestaltung der Vorderseite, die gleich zweimal Butter hervorhebt, erwarten Verbraucher die Butter auch in einer wesentlichen Menge. Sie können sich getäuscht sehen, wenn andere Fette in größerer Menge enthalten sind.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Werbung mit Butter verzichten.

Stellungnahme der LAWA Hefeknödelspezialitäten GmbH, Olbernhau/Sachsen

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 17.11.2015 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de