So haben Hersteller reagiert:

Landhof Pikante Extra ohne Fleisch

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Erneute Änderung: Bezeichnung vegetarisch jetzt korrekt – Wurstersatz enthält jetzt Farbstoff Lycopin aus Tomaten
Geändert

Die Beschreibung von Eigenschaften eines Lebensmittels muss mit den Tatsachen übereinstimmen. Wird ein Produkt als „vegetarisch“ beworben, sollte dies für alle Zutaten zutreffen. Das ist bei dem vorliegenden Wurstersatz nicht der Fall. Ein Zusatzstoff wurde aus tierischen und nicht aus pflanzlichen Quellen gewonnen.
Der Anbieter sollte die Werbung mit vegetarisch daher entfernen. Die Einschätzung stammt aus 2013.

Als rein vegetarisch gekennzeichneter Aufschnitt, der jedoch laut Zutatenangabe ECHTES KARMIN enthält. Dieses wird aus getöteten, weiblichen Blattläusen gewonnen, die vorher getrocknet und gekocht wurden. Der Aufschnitt ist also nicht vegetarisch!!! Wir Vegetarier fühlen uns betrogen und sind enttäuscht!
Verbraucherin aus Hattingen vom 30.12.2013

Auf der Verpackung steht "vegetarischer Aufschnitt". Ein Blick in die Zutatenliste verrät jedoch, dass zur Färbung der Veggie-Wurst echtes Karmin verwendet wurde, also ein roter Farbstoff aus Schildläusen. Meiner Meinung nach sollte ein Produkt nicht als "vegetarisch" beworben werden dürfen, wenn Inhaltsstoffe toter Tiere darin sind. Nur weil ein Produkt kein Fleisch enthält, ist es noch lang nicht vegetarisch.
Verbraucherin aus Heidelberg vom 29.12.2013

Darum geht’s:

Die Packung beschreibt das Produkt auf der Schauseite als „ohne Fleisch aus hochwertigem Milch- und Pflanzeneiweiß“. Auf der Rückseite ist dann darüber hinaus erläutert „Vegetarischer Aufschnitt auf Basis von Milch- und Pflanzeneiweiß ...". Verbraucher erwarten daher keine Zutaten von Tieren in diesem Lebensmittel und könnten sich getäuscht fühlen, wenn in der Zutatenliste ein Farbstoff aus Schildläusen steht.

Das ist geregelt:

Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach beispielsweise dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Darstellungen oder Aussagen insbesondere über die Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist es verständlich, das Werbeversprechen „vegetarisch“ auf die ganze Wurst zu beziehen. Menschen, die sich vegetarisch ernähren, verzichten auf Lebensmittel von toten Tieren wie Fleisch und Fisch sowie Erzeugnissen daraus. Ein Farbstoff, der aus der Scharlach-Schildlaus gewonnen wurde, dürfte für sie tabu sein.

Fazit:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter den Aufschnitt nicht mit „vegetarisch“ bewerben, da die Eigenschaft nicht für alle Zutaten stimmt.

Stellungnahme der LANDHOF GesmbH & Co KG, Linz

Kurzfassung:

Ein Gutachten einer akkreditierten, unabhängigen, externen Untersuchungsanstalt bestätigt die korrekte Kennzeichnung der Pikanten Extra ohne Fleisch. Die Verbesserung der Rezeptur ohne Karmin wird angestrebt. Zwischenzeitlich wurde der Text auf der Packungsrückseite wie folgt geändert: „Fleischloser Aufschnitt auf Basis von Milch- und Pflanzeneiweiß, mit Paprika.“ Das Produkt ist bereits im Handel.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Werbung mit vegetarisch entfernt und für die Zukunft darüber hinaus eine Rezepturänderung angekündigt.

Durch eine Verbrauchermeldung im Januar 2016 haben wir erfahren, dass der Hersteller inzwischen den Farbstoff Lycopin aus roten Tomaten einsetzt und somit die Bezeichnung „vegetarisch“ nun korrekt verwendet wird.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de