So haben Hersteller reagiert:

Ikea Dryck Lingon, ehemals Saft Lingon

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Ein Sirup aus Zucker und lediglich 30 % Saft wird nicht mehr als Produktnamen „Saft …“ tragen
Geändert

Bei einem Getränk, das als Saft bezeichnet ist und auf der Schauseite Früchte abbildet, ist es naheliegend, die Früchte als Saft in der Flasche zu erwarten. Saft besteht zu 100 % aus Früchten und nicht wie das vorliegende Produkt in erster Linie aus Zucker.
Um falschen Erwartungen über den Inhalt vorzubeugen, muss die Bezeichnung des Produktes anders lauten und deutlich machen, dass tatsächlich ein Sirup mit nur 30 % Fruchtsaft in der Flasche ist.

Auf der Vorderseite der Flasche steht dick und fett "Saft" drauf – also erwarte ich, dass in der Flasche auch ausschließlich Saft drin ist. Stattdessen steht über den Zutaten, dass es sich um Sirup mit nur 30 % Saft handelt. Da stimmt doch was nicht.
Frau Z. aus Darmstadt vom 10.12.2013

Darum geht’s:
Eine im Schwedenshop von Ikea angebotene Flasche wird auf der Schauseite mit dem Produktnamen „Saft Lingon“ und der Abbildung von zahlreichen Preiselbeeren beworben.
Erst der Blick auf die Rückseite zeigt, dass Wildpreiselbeersaft nur 30 % des Inhalts stellt und es sich tatsächlich um einen Sirup mit knapp 70 % Zucker handelt.

Das ist geregelt:
Gemäß § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach beispielsweise dann vor, wenn eine zur Täuschung geeignete Bezeichnung, Aufmachung oder Darstellung über die Beschaffenheit oder auch Zusammensetzung des Produkts verwendet wird.
In der Fruchtsaftverordnung ist Fruchtsaft definiert als das gärfähige, jedoch nicht gegorene, aus gesunden und reifen Früchten (frisch oder durch Kälte haltbar gemacht) einer oder mehrerer Fruchtarten gewonnene Erzeugnis.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher haben unserer Ansicht nach beim Kauf keinen Anlass, auf die Rückseite der Flasche zu schauen. Sie werden davon ausgehen, den angepriesenen Fruchtsaft auch in der Flasche vorzufinden. Weiterhin werden sie erwarten, dass in Deutschland angebotene Lebensmittel deutsche Bezeichnungen tragen. Nur wenige Verbraucher dürften wissen, dass Saft das schwedische Wort für Sirup ist und Ikea seine Produkte mit schwedischen Namen anbietet.

Fazit:
Bereits die Produktbezeichnung muss deutlich machen, dass nicht reiner Saft sondern ein Sirup mit nur 30 % Saft in der Flasche ist.

Stellungnahme der IKEA Deutschland GmbH & Co KG, Hofheim/Wallau

Kurzfassung:
Hinweise und Rückmeldungen unserer Kunden nehmen wir sehr ernst und sehen diese als elementaren Bestandteil unserer Produktentwicklung. Alle unsere Produkte tragen schwedische Produktnamen. Die schwedische Übersetzung für Sirup ist SAFT und der schwedische Produktname SAFT LINGON steht für Preiselbeer Sirup. Auf der Flasche selbst ist die deutsche Übersetzung und Zutatenliste als auch die Dosierung wie der Sirup richtig anzurühren ist, angegeben. Wir bedauern sehr, dass es zu diesem kleinen Missverständnis kam und hoffen, dass wir mit dieser Erklärung das Vertrauen unserer Kunden wiedergewinnen können.

Ergebnis

Ikea Deutschland darf die bereits hergestellten Flaschen noch bis zum 31.08.2014 verkaufen. Danach ist nur eine geänderte Bezeichnung für das Produkt zulässig. Die neue Bezeichnung lautet Dryck Lingon.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de