Das ärgert beim Einkauf:

Hipp Wildlachs-Zubereitung mit Gemüse, fein püriert

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Lachs dominant aber nur 18 % enthalten
getaeuscht

Der Anbieter bewirbt sein Produkt als Wildlachs-Zubereitung mit Gemüse. Abgebildet ist zu gleichen Teilen Lachs und Gemüse bzw. Kartoffel. Verbraucher können sich getäuscht sehen, wenn Lachs mengenmäßig den geringsten Anteil in der Zubereitung ausmacht. Der Hersteller sollte die Aufmachung entsprechend den wesentlichen Zutaten anpassen.

Auf dem Bild sind 50 % Lachs und 50 % Gemüse zu sehen. Außerdem lautet die Aufschrift Wildlachs mit Gemüse. Tatsächlich sind aber nur 18 % Lachs enthalten. Also eher Gemüse mit etwas Lachs. Der Lachsanteil müsste meiner Meinung nach erhöht oder das Bild/die Beschriftung berichtigt werden.
Verbraucherin aus Bad Saulgau vom 19.02.2016

Darum geht’s:

Das Gläschen mit Säuglingsnahrung ist als Wildlachs-Zubereitung mit Gemüse gekennzeichnet und bildet ein Stück Lachs mit Kartoffeln, zwei Karottenscheiben und einem Tomatenviertel ab. Die Zutat Wildlachs steht im Produktnamen an erster Stelle und wird zudem durch die doppelte Schriftgröße des Wortes „Wildlachs“ betont.

Die Zutatenliste nennt jedoch an erster Stelle Gemüse 32 % (Kartoffeln, Karotten, Tomaten, Zwiebeln), danach folgen Wasser, Reis gekocht, Wildlachs 18 % und Rapsöl 1,6 %.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung spiegelt unserer Ansicht nach die Zusammensetzung der Zubereitung nicht realistisch wider. Durch mehrere Faktoren – die Abbildung sowie die Position und Schriftgröße des Wortes „Wildlachs“ im Produktnamen – entsteht unserer Ansicht nach der Eindruck, dass die Zubereitung mehr Lachs als Gemüse enthält.

Fazit:

Der Anbieter sollte daher den Produktnamen und die Aufmachung des Frontetikettes der Zusammensetzung entsprechend anpassen.

Stellungnahme der Hipp GmbH & Co. Vertrieb KG, Pfaffenhofen

Kurzfassung:

Zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften an die Zusammensetzung wird der Zubereitung Gemüse zugesetzt. Wildlachs bestimmt die sensorische und ernährungsphysiologische Qualität des Produktes. Daher steht er in der Produktbezeichnung an erster Stelle. Künftig wird der Schriftzug Wildlachs-Zubereitung mit Gemüse einheitlich groß geschrieben und auf der Abbildung das Gemüse deutlich erkennbar sein.

Ergebnis

Der Anbieter gibt seit 23.05.2016 das Produkt mit neuer Aufmachung der Etiketten in den Handel. Die Kritik, dass die bildlich auf der Schauseite dargestellten Mengenverhältnisse der Zutaten nicht mit den tatsächlichen Mengenverhältnissen übereinstimmen, wurde aus Sicht der Verbraucherzentrale durch die Änderung nicht beseitigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de